Teilplan Windenergie

Teilplan Windenergie für den Landkreis Göttingen 2025

Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen weltweit. Auch im Landkreis Göttingen gilt es, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, wozu auch der Ausbau der Windenergienutzung gehört. Hier finden Sie alle Informationen zum Teilplan Windenergie des Landkreises Göttingen.

Zweiter Entwurf des Teilplans Windenergie

Mit dem Teilplan Windenergie legt der Landkreis Göttingen sog. Vorranggebiete Windenergienutzung fest, um einen Beitrag zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Teilflächenziele des Landes Niedersachsen zu leisten. Das Land Niedersachsen definiert durch das „Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten“ (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NWindG) verbindliche Teilflächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten für die Träger der Regionalplanung sowie deren Fristen. Im NWindG sind für den Landkreis Göttingen ein bis Ende 2027 zu erreichendes regionales Teilflächenziel von 0,9 % des Planungsraums sowie ein bis Ende 2032 zu erreichendes Ziel von 1,16 % festgelegt. Die Vorgaben für das Land Niedersachsen ergeben sich wiederum aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes, welches für Niedersachsen ein bis zum Ende des Jahres 2027 zu erreichendes Zwischenziel von 1,7 % und einen Flächenbeitragswert der Landesfläche von 2,2 % bis Ende 2032 vorschreibt.

Um diesem gesetzlichen Auftrag sowie der großen gesamtgesellschaftlichen und regionalen Bedeutung der Energiewende nachzukommen, hat der Landkreis Göttingen mit der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung durch einen eigenständigen sachlichen Teilplan Windenergiebegonnen. Das Verfahren zum Teilplan Windenergie ist dabei abgekoppelt vom Verfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP).

Bereits 2024 wurde daher ein erster Entwurf des Teilplans Windenergie vorgestellt und in die öffentliche Auslegung gegeben. Vom 07.06.2024 bis 22.07.2024 hatten die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich zu diesem Entwurf zu äußern. Die daraufhin 933 eingegangenen Stellungnahmen (ohne Doppelungen) wurden anschließend systematisch ausgewertet und abgewogen. Die vorgebrachten Sachargumente führten zu einer Überarbeitung bzw. Anpassung des Teilplans Windenergie und zur Erstellung eines zweiten Entwurfs.

Der zweite Entwurf des Teilplans Windenergie wurde am 16.09.2025 im Fachausschuss (Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie, kurz AWVBPE) vorgestellt; die erneute Auslegung wurde am 24.09.2025 durch den Kreistag des Landkreises Göttingen beschlossen. Alle Unterlagen des überarbeiteten Teilplans Windenergie finden Sie hier .

Bis einschließlich Montag, den 26.01.2026 können sich Interessierte mit Anregungen und Hinweisen am zweiten Entwurf des Teilplans Windenergie beteiligen.

Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann unter anderem die Online-Beteiligungsplattform des Landkreises Göttingen genutzt werden.

Alle weiteren Informationen zur Beteiligung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen sind der öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Göttingen vom 04.12.2025 zu entnehmen.