Planfeststellung

Der Landkreis Göttingen nimmt die Aufgaben der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Kreisstraßen sowie für Bundes- und Landesstraßen wahr. Ausnahmen davon ergeben sich durch die im Bedarfsplan für die Bundesstraßen genannten Maßnahmen. Durch den Landkreis Göttingen planfestgestellte Maßnahmen können beispielsweise der Ausbau einer Ortsdurchfahrt oder der Neubau eines Kreisverkehrsplatzes, eines Radweges oder auch einer Linksabbiegespur sein.

Wir veröffentlichen auf diesen Seiten die aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren und die Planfeststellungsbeschlüsse zu Baumaßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Die Beschlüsse sind das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens, welches in der Regel folgendermaßen abläuft:

  • Planfeststellungsunterlagen werden dem Landkreis Göttingen vorgelegt. Betreffen die Baumaßnahmen Bundes- und Landesstraßen, erstellt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehrs die Pläne dazu. Betreffen die Baumaßnahmen Kreisstraßen, handelt es sich um den eigenen Wirkungskreis des Landkreises Göttingen und der Fachbereich Bauen, Fachdienst Kreisstraßen und Radverkehr legt die Pläne vor.
  • Einwände, der von der Maßnahme Betroffenen, werden durch den Landkreis Göttingen gesammelt. Die Träger öffentlicher Belange (TöB), das sind Versorgungsunternehmen, Landwirtschaftskammer, Polizei und dergleichen werden aufgefordert eine Stellungnahme zur Maßnahme zu geben.
  • Der Planfeststellungsbeschluss wird erstellt. Dabei werden die vom Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange in angemessener Weise gegeneinander abgewogen und widerstrebenden Interessen ausgeglichen.
  • Der Planfeststellungsbeschluss nebst den planfestgestellten Unterlagen wird in der jeweils betroffenen Gemeinde ausgelegt. Bei größeren Projekten kann eine öffentliche Bekanntmachung u.a. im Amtsblatt des Landkreises Göttingen erfolgen.

Gesetzliche Grundlage der Aufgabenwahrnehmung ist § 38 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG).


Öffentliche Bekanntmachung

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Gartetalradweges zwischen Göttingen und Diemarden findet ein Erörterungstermin am Freitag, den 04.07.2025 um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) in der Sporthalle Diemarden, Reinhäuser Straße 26, 37130 Gleichen – Diemarden statt.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist möglich. Diese/r hat ihre/seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Auf folgendes wird hingewiesen:
Der Erörterungstermin (EÖT) ist nicht öffentlich. Sofern eine/r Beteiligte/r den EÖT nicht wahrnimmt, kann ohne sie/ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Die aufgrund der Teilnahme am EÖT oder durch die Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Das Anhörungsverfahren endet mit Beschließen der Verhandlung.