Haushalt
Beschlossener Haushaltsplan 2025/2026
Der Kreistag hat am 19.03.2025 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025/2026 wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 28.03.2025 zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung steht noch aus und wird bis spätestens Ende Juni 2025 erwartet. Anschließend erfolgt die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung. Erst danach tritt die Haushaltssatzung 2025/2026 in Kraft.
Haushaltsplanentwurf 2025/2026
Der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 wurde in der Sitzung des Kreistages am 08.01.2025 eingebracht. Dieser Entwurf wird in den Fachausschüssen von Januar bis März 2025 behandelt. Die Haushaltssatzung 2025/2026 soll im Kreistag am 19.03.2025 beschlossen werden.
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (Stand 08.01.2025)
Einbringungsrede Haushalt 2025/2026 Landrat Riethig
Präsentation Einbringung Doppelhaushalt 2025/2026
2. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 wurde am 06.03.2024 vom Kreistag beschlossen. Anschließend wurde die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Verfügung vom 14.05.2024 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 des Landkreises Göttingen uneingeschränkt genehmigt.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 wurde im Amtsblatt am 16.05.2024 bekannt gemacht.
Die Auslegung des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2023/2024 erfolgt vom 17.05. bis 28.05.2024.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 tritt somit am 29.05.2024 in Kraft.
2. Nachtragshaushalt 2023/2024
1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024
Der Kreistag hat am 28.06.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 29.06.2023 zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Verfügung vom 25.07.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 des Landkreises Göttingen uneingeschränkt genehmigt.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 wurde im Amtsblatt am 27.07.2023 bekannt gemacht.
Die Auslegung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023/2024 erfolgt vom 28.07. bis 07.08.2023.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 tritt somit am 08.08.2023 in Kraft.
1. Nachtragshaushalt 2023/2024
Haushaltsplan 2023/2024
Der Kreistag hat am 08.03.2023 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023/2024 wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 10.03.2023 zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Verfügung vom 01.06.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Haushaltssatzung 2023/2024 des Landkreises Göttingen uneingeschränkt genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2023/2024 wurde im Amtsblatt am 02.06.2023 bekannt gemacht.
Die Auslegung des Haushaltsplanes 2023/2024 erfolgt vom 05.06. bis 13.06.2023.
Die Haushaltssatzung 2023/2024 tritt somit am 14.06.2023 in Kraft.
Jahresabschluss 2023
Der Jahresabschluss 2023 des Landkreises Göttingen wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit Schreiben vom 31.05.2024 vorgelegt. Im Prüfbericht vom 25.10.2024 hat das RPA die Entlastung empfohlen. Mit Datum vom 06.11.2024 hat die Verwaltung zum Prüfbericht Stellung genommen. Der Kreistag hat daraufhin am 21.11.2024 dem Landrat die Entlastung erteilt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 13.02.2025.
Jahresabschluss 2023
Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2023
Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht JA 2023