Hautflüglerbeauftragte

Hornissen, alle heimischen Hummelarten, alle Wildbienenarten und einige solitäre (nicht staatenbildend) Wespenarten unterliegen dem besonderen Schutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen Sie weder gestört noch getötet werden. Alle anderen Wespen, wie u. a. die häufige Deutsche oder Gemeine Wespe, unterliegen dem allgemeinen Schutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz.

Wildbienen, Hummeln, Wespen und Hornissen erfüllen wichtige Funktionen für unser Ökosystem. Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind meist nur bis zum Einbruch der kälteren Jahreszeit aktiv. Die Nester werden dann aufgegeben und im nächsten Jahr an einer anderen Stelle errichtet. Daher ist es nicht immer notwendig die Nester zu entfernen.

Sollten Sie sich nach diesen Informationen dennoch einer Gefährdung von Wespen und Co. ausgesetzt sehen, so können Sie bei den u. s. Ansprechpartnern (Hautflüglerbeauftragten) weitere Informationen erhalten und eine mögliche, mit Kosten verbundene, Umsiedlung oder gar eine Beseitigung besprechen.

Die Hautflüglerbeauftragten besitzen die Sachkunde im Umgang mit diesen Tieren und sind daher als Hautflügler- Fachberater tätig. Weiterhin können Sie auch bei der Artenbestimmung helfen (z. B. Bestimmung über Fotodokumentation).

Die Asiatische Hornisse stammt aus Südostasien und ist in Europa auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgeführt. Sie tauchte erstmalig 2004 in Frankreich auf und hat sich von dort ausgehend rasant ausgebreitet. In Deutschland wurde sie erstmalig im Jahr 2014 nachgewiesen und intensiv bekämpft. Inzwischen gilt die Asiatische Hornisse aber in Deutschland als etabliert und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Es gilt auch hier: Je weniger die Tiere gereizt werden, desto unwahrscheinlicher ist es, gestochen zu werden.

Ein aktiver Einsatz durch die Hautflüglerbeauftragten ist kostenpflichtig. Über die Höhe der anfallenden Kosten kann der Hautflüglerbeauftragte Auskunft erteilen. Die anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Hautflüglerbeauftragten zur Verfügung:

Einsatzgebiet: östlicher Altkreis Osterode am Harz

Herr Heiko Engelmann
Tel.: 05523  303337
Mobil 0179  4110733

E-Mail: b.engelmann1@freenet.de

Einsatzgebiet: nördlicher Altkreis Osterode am Harz

BST-Hygiene

Herr Benjamin Steinmetzger

Tel.: 05382 589425

Mobil: 0176  83132917

E-Mail: info@bst-hygiene.de

Einsatzgebiet: nördlicher und westlicher Altkreis Osterode am Harz

Herr Bernd Scholze

Mobil: 0176  56851933

Hauptsächlich: AK OHA

E-Mail: bscholze.oha@googlemail.com

Einsatzgebiet: südlicher und westlicher Altkreis Göttingen

Fachwerkzentrum und Schädlingsbekämpfung Vollack

Herr Andreas Vollack

Tel. 05544  9408020

Handy: 0172  5641202                  

info@fachwerkzentrum-vollack.de

www.fachwerkzentrum-vollack.de/

Sachverständigenbüro T. Steinmetz

Herr Thorge Steinmetz

Mobil: 0163  9019919

Thorge-Steinmetz@web.de

Einsatzgebiet: östlicher und mittlerer Altkreis Göttingen

Herr Maximilian Leopold Dodd

Mobil: 0151  65112651

E-Mail: leopold.m.winkler@gmail.com

Einsatzgebiet: mittlerer Altkreis Göttingen

Sachverständigenbüro T. Steinmetz

Zweigstelle Weende

Frau Yvonne Rickmann

Mobil: 0176  72162302