Hautflüglerbeauftragte
Hornissen, alle heimischen Hummelarten, alle Wildbienenarten und einige solitäre (nicht staatenbildend) Wespenarten unterliegen dem besonderen Schutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen Sie weder gestört noch getötet werden. Alle anderen Wespen, wie u. a. die häufige Deutsche oder Gemeine Wespe, unterliegen dem allgemeinen Schutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz.
Wildbienen, Hummeln, Wespen und Hornissen erfüllen wichtige Funktionen für unser Ökosystem. Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind meist nur bis zum Einbruch der kälteren Jahreszeit aktiv. Die Nester werden dann aufgegeben und im nächsten Jahr an einer anderen Stelle errichtet. Daher ist es nicht immer notwendig die Nester zu entfernen.
Sollten Sie sich nach diesen Informationen dennoch einer Gefährdung von Wespen und Co. ausgesetzt sehen, so können Sie bei den u. s. Ansprechpartnern (Hautflüglerbeauftragten) weitere Informationen erhalten und eine mögliche, mit Kosten verbundene, Umsiedlung oder gar eine Beseitigung besprechen.
Die Hautflüglerbeauftragten besitzen die Sachkunde im Umgang mit diesen Tieren und sind daher als Hautflügler- Fachberater tätig. Weiterhin können Sie auch bei der Artenbestimmung helfen (z. B. Bestimmung über Fotodokumentation).
Die Asiatische Hornisse stammt aus Südostasien und ist in Europa auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgeführt. Sie tauchte erstmalig 2004 in Frankreich auf und hat sich von dort ausgehend rasant ausgebreitet. In Deutschland wurde sie erstmalig im Jahr 2014 nachgewiesen und intensiv bekämpft. Inzwischen gilt die Asiatische Hornisse aber in Deutschland als etabliert und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.
Es gilt auch hier: Je weniger die Tiere gereizt werden, desto unwahrscheinlicher ist es, gestochen zu werden.
Ein aktiver Einsatz durch die Hautflüglerbeauftragten ist kostenpflichtig. Über die Höhe der anfallenden Kosten kann der Hautflüglerbeauftragte Auskunft erteilen. Die anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Hautflüglerbeauftragten zur Verfügung:
Einsatzgebiet: östlicher Altkreis Osterode am Harz
Herr Heiko Engelmann
Tel.: 05523 303337
Mobil 0179 4110733
E-Mail: b.engelmann1@freenet.de
Einsatzgebiet: nördlicher Altkreis Osterode am Harz
BST-Hygiene
Herr Benjamin Steinmetzger
Tel.: 05382 589425
Mobil: 0176 83132917
E-Mail: info@bst-hygiene.de
Einsatzgebiet: nördlicher und westlicher Altkreis Osterode am Harz
Herr Bernd Scholze
Mobil: 0176 56851933
Hauptsächlich: AK OHA
E-Mail: bscholze.oha@googlemail.com
Einsatzgebiet: südlicher und westlicher Altkreis Göttingen
Fachwerkzentrum und Schädlingsbekämpfung Vollack
Herr Andreas Vollack
Tel. 05544 9408020
Handy: 0172 5641202
info@fachwerkzentrum-vollack.de
www.fachwerkzentrum-vollack.de/
Sachverständigenbüro T. Steinmetz
Herr Thorge Steinmetz
Mobil: 0163 9019919
Einsatzgebiet: östlicher und mittlerer Altkreis Göttingen
Herr Maximilian Leopold Dodd
Mobil: 0151 65112651
E-Mail: leopold.m.winkler@gmail.com
Einsatzgebiet: mittlerer Altkreis Göttingen
Sachverständigenbüro T. Steinmetz
Zweigstelle Weende
Frau Yvonne Rickmann
Mobil: 0176 72162302