Kommunalwahlen 2026

Am Sonntag, 13. September 2026 finden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr in Niedersachsen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden die kommunalen Vertretungen für die Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften gewählt. Für den Kreistag des Landkreises Göttingen sind 66 Abgeordnete in 13 Wahlbereichen zu wählen.

Die 13 Wahlbereiche sind:

Wahlbereich 1

Stadt Göttingen - Göttingen Ost
Musterstimmzettel

Wahlbereich 2

Stadt Göttingen – Göttingen Süd
Musterstimmzettel

Wahlbereich 3

Stadt Göttingen – Göttingen West
Musterstimmzettel

Wahlbereich 4

Stadt Göttingen – Göttingen Nord
Musterstimmzettel

Wahlbereich 5

Stadt Göttingen – Göttingen Mitte
Musterstimmzettel

Wahlbereich 6

Stadt Hann. Münden
Musterstimmzettel

Wahlbereich 7

Gemeinde Rosdorf
Samtgemeinde Dransfeld
Gemeinde Staufenberg
Musterstimmzettel

Wahlbereich 8

Flecken Adelebsen
Flecken Bovenden
Gemeinde Friedland
Musterstimmzettel

Wahlbereich 9

Samtgemeinde Gieboldehausen
Gemeinde Gleichen
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Wahlbereich 10

Stadt Duderstadt
Samtgemeinde Radolfshausen
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Wahlbereich 11

Stadt Osterode am Harz
Musterstimmzettel

Wahlbereich 12

Gemeinde Bad Grund
Samtgemeinde Hattorf am Harz
Stadt Herzberg am Harz
Musterstimmzettel

Wahlbereich 13

Stadt Bad Lauterberg im Harz
Stadt Bad Sachsa
Gemeinde Walkenried
Musterstimmzettel


Wahl der Landrätin/des Landrats       Musterstimmzettel

 

Direktwahlen

Neben der Wahl der Vertretungen finden im Landkreis und in vielen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden auch die sogenannten Direktwahlen statt. Alle Wahlberechtigten im Landkreis Göttingen sind aufgerufen, eine neue hauptamtliche Landrätin oder einen neuen hauptamtlichen Landrat zu wählen. Außerdem wird in der Stadt Göttingen der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin und in folgenden Kommunen ein hauptamtlicher Bürgermeister oder eine hauptamtliche Bürgermeisterin gewählt:

  • Stadt Bad Lauterberg im Harz
  • Stadt Bad Sachsa
  • Flecken Bovenden
  • Samtgemeinde Dransfeld
  • Stadt Duderstadt
  • Gemeinde Friedland
  • Samtgemeinde Gieboldehausen
  • Gemeinde Gleichen
  • Stadt Hann. Münden
  • Stadt Herzberg am Harz
  • Stadt Osterode am Harz
  • Samtgemeinde Radolfshausen
  • Gemeinde Rosdorf
  • Gemeinde Staufenberg
  • Gemeinde Walkenried

Die künftigen Amtsinhaberinnen/Amtsinhaber werden grundsätzlich für die Dauer von acht Jahren gewählt, Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erfüllt keine Kandidatin/kein Kandidat diese Voraussetzung, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidatinnen/Kandidaten statt, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Ist eine Stichwahl erforderlich, so findet diese am Sonntag, 27. September 2026, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.


Fristverkürzung zur Abgabe der Direktwahlvorschläge 

Öffentliche Bekanntmachung zur Direktwahl (Wahl der Landrätin/des Landrats) im Landkreis Göttingen


Wahlhelfereinsatz:

Bei der Kommunalwahl wird die Briefwahl, anders als bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, nicht beim Landkreis ausgezählt, sondern in den Urnen- oder eigens dafür eingerichteten Briefwahlbezirken in den Städten und (Samt-) Gemeinden. Bei Interesse an einem Wahlhelferehrenamt melden Sie sich bitte direkt in Ihrer Wohnortgemeinde. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort freuen sich über jede Unterstützung.  

Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Materialien oder die Internetseite der Landeswahlleiterin zur Verfügung:

Leitfaden Wahlvorschlagsträger

Öffentliche Bekanntmachung – Wahlaufruf Direktwahl

Öffentliche Bekanntmachung - Wahlaufruf Kreistagswahl


Link zur Kommunalwahl in Niedersachsen: https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/wahlen/kommunalwahlen/kommunalwahlen-in-niedersachsen-189522.html 

Datenschutz: Anschreiben des Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten sowie Flyer Datenschutz im Kommunalwahlkampf 

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Weitere Informationen:

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Landrätin/des Landrats und für den Kreistag

Information zu den Grundzügen des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz

Für den Landkreis Göttingen informiert Sie gern: