Jagdaufsicht und Jagdbezirke

Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke mit jeweils gesetzlich festgelegten Mindestgrößen.

Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 ha, die ein und derselben Person oder Personengemeinschaft gehören.

Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 250 ha umfassen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Flächen ab 200 ha möglich.

Die Eigentümer von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung (Jagdpachtvertrag). Auf den Jagdwert (i.d.R. Jagdpachtpreis) werden 15 % Jagdsteuer erhoben.

Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Hier können Sie sich auch diverse Formulare wie zum Beispiel Vordrucke für Abschusspläne und Abschusslisten herunterladen.

Jägerprüfung

Wer jagen möchte, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Vor der ersten Erteilung eines Jagdscheines muss man die deutsche Jägerprüfung bestehen.

Im Landkreis Göttingen finden mehrmals im Jahr Prüfungen statt. Den nächsten Termin können Sie telefonisch erfragen.
Die Prüfungsgebiete bestehen aus fünf Fachbereichen:
 

  • Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere,
  • Jagdwaffen und Fanggeräte
  • Naturschutz, Wildhege und Jagdbetrieb,
  • Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum
  • Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, Recht des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes sowie Recht des Waldes und der Landschaftsordnung.