Infos für Bildungsträger
Auf dieser Seite finden Sie die wesentlichen Informationen rund um das Thema Maßnahmeförderung von Bürgergeldempfänger*innnen des Jobcenters in Stadt und Landkreis Göttingen.
Maßnahmeförderung durch Gutscheine
Seit dem 01.01.2025 ist die Agentur für Arbeit (AfA) für die Weiterbildungsberatung i. S. d. § 81 SGB III und i. S. d. § 82 SGB III, die Ausgabe des Bildungsgutscheins, die Bewilligung und die Finanzierung zuständig. Bei Fragen zu diesem Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
Für die Maßnahmeförderung durch einen Gutschein nach § 45 SGB III sind weiterhin die Jobcenter in Stadt und Landkreis Göttingen zuständigEs gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen bei Massnahmefoerderung_ AVGS-MAT
Ansprechpartner*innen
Für Fragen zu diesem Themenkomplex stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektmanagements im Jobcenter gern zur Verfügung.
Wir sind immer an neuen Ideen und Entwicklungen interessiert. Hierzu bitte möglichst frühzeitig mit dem / der zuständigen Ansprechpartner*in aus dem Projektmanagement Kontakt aufnehmen, um gemeinsam die Möglichkeiten zu besprechen.