Servicezeit
Die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung ist in drei Stufen geregelt:
1. Terminvereinbarung
Verbindliche Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechperson. Das vollständige Dienstleistungsangebot steht zur Verfügung. Unnötiges Warten wird vermieden.
Termine können vereinbart werden im Zeitraum
Montag bis Freitag, jeweils 06:30 bis 19:30 Uhr
Termine können während der Servicezeit (s.u.) mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt werden. In einigen Bereichen können Termine bereits online gebucht (www.landkreisgoettingen.de/termine) werden.
2. Servicezeit
Verlässliche Erreichbarkeit der Kreisverwaltung für Besuche und Telefonate. Allgemeine Auskünfte und (erste) Kontaktaufnahme.
Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Hinweis: In einzelnen Bereichen der Kreisverwaltung kann es zurzeit zu Abweichungen zur allgemeinen Servicezeit kommen. Die genauen Servicezeiten sowie die konkreten Ansprechpartner*innen finden Sie im Serviceportal.
3. Zugangszeiten Kreishäuser Göttingen und Osterode am Harz (ab 02.01.2026)
Die Haupteingänge sind künftig montags bis donnerstags bis 16:00 Uhr sowie freitags bis 12:00 Uhr geöffnet.
Bürger*innen, die nach der Schließung der Kreishäuser einen Termin vor Ort wahrnehmen möchten, können weiterhin in die Gebäude gelangen. Für die persönliche Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpersonen sind hierfür die Gegensprechanlagen zu nutzen:
• am Standort Göttingen am barrierefreien Haupteingang des Kreishauses Göttingen
• am Standort Osterode am Harz am barrierefreien Nebeneingang (Parkplatzseite) des Kreishauses.
Hinweis: Die Nutzung der Gegensprechanlagen erfolgt in wenigen Schritten. Besucher*innen drücken im Tastenfeld die Taste mit dem Hörersymbol und geben anschließend die Durchwahl der zuständigen Ansprechperson ein. Der Anruf wird dann direkt an die zuständigen Ansprechpartner*innen weitergeleitet.