Ausschreibung Kehrbezirke

Ausschreibung
gemäß §§ 9, 9a, 9b und 10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG).

Im Landkreis Göttingen ist zum 01. Juli 2025 für den Kehrbezirk Göttingen Land 5 ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) zu bestellen.
Die örtliche Zuteilung des Kehrbezirks können Sie der Anlage entnehmen.

Die Bestellung erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Die Altersgrenze wird mit Ablauf des Monats der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Bewerber (m/w/d) müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Insbesondere werden bei der Auswahl die persönliche und charakterliche Eignung, die erforderlichen Rechtskenntnisse, der angemessene Umgang mit Kunden, die Ergebnisse einer aufgabenbezogenen Berufsausbildung, die Fortbildungen und Spezialkenntnisse (z.B. EDV-Kenntnisse), die Organisationsfähigkeit, die Dauer der Berufserfahrung sowie Fachkenntnisse berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Bezeichnung
„Bestellung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)“ bis zum 30. April 2025 an den 
Landkreis Göttingen
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Schornsteinfegerwesen
Herzberger Str. 5
37520 Osterode am Harz

Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.


15.04.2025