Beschaubezirke

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

An dieser Stelle finden Sie alle Amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte sowie amtliche Fachassistentinnen und Assistenten, die im Kreisgebiet zuständig sind für die Schlachttier- und Fleischbeschauuntersuchung sowie Trichinenuntersuchung.

Orientieren Sie sich an dem (Gemeinde-)Bezirk oder geben einfach in dem Suchfenster Ihren Wohnort an. Das System ermittelt automatisch die für Sie zuständigen Amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte sowie amtliche Fachassistentinnen und Assistenten.

Haben Sie Fragen oder benötigen weitergehende Informationen?
Mehr Informationen, Gebühren und Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Zur Trichinenuntersuchung von Wildschweinen informieren wir Sie hier.

 

Aufgrund der Tarifanpassungen und Kostensteigerungen in 2022 wird die Anpassung der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen ab 01.01.2023 erforderlich.

Auf Basis der jährlich durchzuführenden Kalkulation der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung kommt es zu entsprechenden Gebührensteigerungen von durchschnittlich 2 %.

Hier finden Sie die Entgeltordnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Die Gebührenkalkulation auf der die Entgeltordnung basiert, ist im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen, Walkemühlenweg 8, 37083 Göttingen zu den regulären Servicezeiten öffentlich zugänglich (gemäß Art. 85 VO (EU) Nr. 2017/625).

Für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen, die im Landkreis Göttingen erlegt werden, gilt die im Jahr 2018 beschlossene Absenkung auf 5 Euro pro Wildschwein unverändert weiter.

Fragen dazu werden vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen gerne unter der Telefonnnummer 0551 525-2493 beantwortet.

Aufgrund der Tarifanpassungen und Kostensteigerungen in 2023 wird die Anpassung der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen ab 01.01.2024 erforderlich.

Auf Basis der jährlich durchzuführenden Kalkulation der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung kommt es zu entsprechenden Gebührensteigerungen von durchschnittlich 2 %.

Hier finden Sie die Entgeltordnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Die Gebührenkalkulation auf der die Entgeltordnung basiert, ist im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen, Walkemühlenweg 8, 37083 Göttingen zu den regulären Servicezeiten öffentlich zugänglich (gemäß Art. 85 VO (EU) Nr. 2017/625).

Für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen, die im Landkreis Göttingen erlegt werden, gilt die im Jahr 2018 beschlossene Absenkung auf 5 Euro pro Wildschwein unverändert weiter.

Fragen dazu werden vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen gerne unter der Telefonnnummer 0551 525-2493 beantwortet.

Verklickt? Hier geht's zurück!

Zurück