Zuschüsse für Schulbücher und Arbeitshefte

Mehrbedarfe: Schulbücher und Arbeitshefte

Soweit Schüler*innen aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen.

Die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte sind als Härtefall-Mehrbedarf (nicht Bildung und Teilhabe) zu übernehmen, wenn Schüler*innen mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen (hiervon umfasst sind Schulbücher und Arbeitshefte, die über eine ISBN-Nummer verfügen). Primär sind die Schulbücher über die Schulbuchausleihe der Schule auszuleihen oder gebraucht zu kaufen.

Flyer Schulbücher und Arbeitshefte

Bitte reichen Sie die Schulbuchliste bei Ihrer Leistungssachbearbeitung ein, sofern Sie diesen Mehrbedarf konkretisieren und in Anspruch nehmen möchten:

 

Fachbereiche Jobcenter Stadt und Landkreis Göttingen (SGB II)

Fachbereich Soziales Landkreis Göttingen (SGB XII, AsylbLG)

 

 

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