Politik

Der Landkreis Göttingen ist der viertgrößte Landkreis in Niedersachsen (nach Einwohnerzahl). Er ist eine kommunale Gebietskörperschaft und Gemeindeverbund mit 19 Städten und Gemeinden.

Als Teil der Landesverwaltung erfüllt er Aufgaben von überörtlicher Bedeutung, bspw. bei der Abfallbeseitigung, der Kfz-Zulassung, als Träger der weiterführenden Schulen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Sozialhilfe, als Baugenehmigungsbehörde und in der Regionalplanung, in Veterinärwesen und Verbraucherschutz, im Asyl- und Ausländerrecht, im Rettungswesen sowie im Zivil- und Katastrophenschutz, im Naturschutz u. v. m.; die Stadt Göttingen hat einen Sonderstatus.

Darüber hinaus nimmt der Landkreis Göttingen freiwillig Aufgaben wahr und verfolgt politische Ziele – im Klimaschutz, in der Bildung, bei der Gestaltung des demografischen Wandels, bei der Integration, in der Wirtschaftsförderung, bei der Pflege von Kultur und Sport etc. Die Gliederung der Kreisverwaltung bildet diese Aufgaben und Ziele ab.

Außerdem fördert der Landkreis die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vermittelt einen angemessenen Ausgleich der gemeindlichen Lasten.

Die Organe des Landkreises sind Kreistag und Kreisausschuss sowie der Landrat.

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