Förderprogramm "Dorfbudget"
Mit Beschluss des Kreistages vom 09.12.2015 wurden erstmals Mittel zur Förderung von Dorfentwicklungsprozessen – das sogenannte "Dorfbudget" – beschlossen. Für das Jahr 2016 wurden 10.000 Euro bereit gestellt .Schnell war klar, dass dieser Betrag nicht ausreichend ist für die vielen umzusetzenden Projekte aus den Dörfern. Ab dem Jahr 2017 werden seit dem jeweils 30.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Ziel des Fördertopfes ist (soziale) Dorfentwicklungsprozesse und das Engagement der Bürger/innen in den Dörfern auf schnelle und unbürokratische Weise zu unterstützen. Dazu werden kleinere Vorhaben/Projekte mit maximal 500 Euro pro Dorf bezuschusst. Für die Vergabe und Abwicklung wurde ein kurzes Infoblatt mit den zu erfüllenden Kriterien erstellt.
Welche Projekte und Vorhaben mit dem Dorfbudget unterstützt werden, erfahren Sie in diesem Erklärvideo.
In weiteren Videos erläutert Frau Kolle Fragen zum Dorfbudget.
Der jeweilige Link leitet Sie weiter zu Youtube.
Unterstützung - Wir unterstützen Sie unbürokratisch in Ihren Ortschaften
Was kann es - Was kann ich mit dem Dorfbudget erreichen?
Nachhaltig - Gestalten Sie mit dem Dorfbudget zukunftsorientierte Prozesse
Voraussetzungen - Wie/Wer kann das Dorfbudget beantragen?
Antragstellung - Wie beantrage ich das Dorfbudget?
Dorfmoderator*in - Wie werde ich Dorfmoderator/in?
Quartiersbudget - Förderung für die Entwicklung der Kernstädte
Mit dem Quartiersbudget unterstützt der Landkreis Göttingen Entwicklungsprozesse in den einzelnen Stadtteilen der Städte im Landkreis Göttingen. Anträge können von Initiativen, Vereinen und Bürger*innen aus den Städten beim Landkreis Göttingen eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind die Grund- und Mittelzentren im Landkreis Göttingen: Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa, Dransfeld, Duderstadt, Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz.
Für die sieben Städte stehen insgesamt 20 Budgets je 500,- Euro zur Verfügung. Orientiert an der Einwohnergröße stehen den Städten 1-5 Budgets zur Verfügung (genaueres ist den Zuwendungskriterien zu entnehmen).
Förderbar sind u.a. Maßnahmen zur Stärkung der nachbarschaftlichen Strukturen in den Stadtteilen oder zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen. Investive als auch nicht investive Maßnahmen sind förderbar, z.B. digitale Vernetzungsangebote, Aktionstage und Kampagnen, Sharing-Angebote etc. Eine Zusammenlegung von mehreren Projektideen und Budgets ist möglich.