Veterinärwesen: Landkreis Göttingen erlässt Allgemeinverfügung: Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern
Der Landkreis Göttingen setzt eine neue Vorgabe des Landes Niedersachsen um. Rinder dürfen künftig nicht mehr dauerhaft angebunden gehalten werden. Der Landkreis Göttingen hat dazu die entsprechende Allgemeinverfügung am 30.06.2026 [Red. aktualisiert am 02.07.2026] im Amtsblatt Nr. 29 und im Internet unter www.landkreisgoettingen.de/aktuelles veröffentlicht. Sie tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Bei der sogenannten Anbindehaltung stehen Rinder über lange Zeit an einem festen Platz im Stall mit wenig Bewegungsfreiheit und kaum Kontakt zu Artgenossen. Diese Haltungsform steht seit Jahren in der Kritik, weil sie den natürlichen Bedürfnissen der Tiere nur wenig gerecht wird. Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat entschieden, schrittweise aus der Anbindehaltung auszusteigen. Die kommunalen Veterinärbehörden wurden angewiesen, die notwendigen Regelungen vor Ort umzusetzen.
Für die Umsetzung gelten gestaffelte Fristen, die sich nach der bisherigen Haltungsform richten. Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung müssen innerhalb von sechs Monaten melden, ob sie ihre Ställe umbauen oder die Rinderhaltung aufgeben wollen. Für die Umstellung oder Aufgabe der
Haltung bleiben anschließend weitere 18 Monate Zeit. Bei kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung gelten abweichende, gesonderte Fristen.
Die Meldungen erfolgen über ein neues Online-Portal des Nds. Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), das ab dem 1.08.2026 unter https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung erreichbar ist.
Weitere Informationen zum Ausstieg aus der Anbindehaltung sowie zu entsprechenden Fördermöglichkeiten sind auf der Website des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu finden.