Planfeststellungsverfahren im Bereich der Weserbrücke
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim, beabsichtigt den Umbau der beiden Knotenpunkte B 3 / B 80 beidseitig der Weserbrücke einschließlich Bauwerkserneuerung in Hann. Münden. Es wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss vom 21.09.2018 wurde beklagt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2021 nicht die Planung als Ganzes in Frage gestellt, sondern die Möglichkeit aufgezeigt, dass durch ein ergänzendes Verfahren die Bestandskraft des o.a. Planfeststellungsbeschlusses hergestellt werden kann.
Daher ist ein ergänzendes Verfahren durchgeführt und ein Planfeststellungsbeschluss mit Datum vom 21.07.2023 aufgestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss ist hier einsehbar. Der festgestellte Plan (Zeichnungen, Erläuterungen) liegt zur Einsichtnahme bei der Stadt Hann. Münden vom 14.08. bis 28.08.2023 aus.
Folgende Unterlagen sind auf dieser Seite einsehbar. Maßgebend ist jedoch der Inhalt der zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 VwVfG).