Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz in Niedernjesa

Die Gemeinde Friedland hat die Planfeststellung für diverse Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Niedernjesa beantragt, aufgeteilt in zwei Bauabschnitte (Süd und Nord). Es sollten Hochwasserschutzdämme und Hochwasserschutzmaßnahmen erstellt werden und an zwei Bereichen Abgrabungen zur Schaffung von Retentionsraum entstehen.

In dem Verfahren werden bei der Gemeinde Friedland die Antragsunterlagen in der Zeit vom 08.04.2024 bis 08.05.2024 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Den Bekanntmachungstext findet Sie 2024_03_PF_Niedernjesa_Bekanntmachung. 

Einzelheiten zu diesem Vorhaben sind den folgenden Unterlagen zu entnehmen:

Hochwasserschutz Niedernjesa 2024_01_PFV_Hochwasserschutz_Niedernjesa_Antrag_Opt 

2024_03_PF_Hochwasserschutz_Niedernjesa_landschaftspflegerischer_Begleitplan

Gegen das Vorhaben kann jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt wird, bis (einschließlich) zum 22.05.2024 bei der auslegenden Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde Einwendungen erheben.

Hinweis auf Rechtsgrundlagen:
Die Planfeststellung wurde nach § 70 WHG und § 109 NWG beantragt. Die Bekanntmachung der Auslegung des Antrages erfolgt fem. § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 NWvVfG.