Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz in Niedernjesa

Die Gemeinde Friedland hat die Planfeststellung für diverse Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Niedernjesa beantragt, aufgeteilt in zwei Bauabschnitte (Süd und Nord). Es sollen Hochwasserschutzdämme und Hochwasserschutzmaßnahmen erstellt werden und an zwei Bereichen Abgrabungen zur Schaffung von Retentionsraum entstehen.

Vor dem Erlass einer Entscheidung ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen bei der Gemeinde Friedland vom 15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024 öffentlich aus.

Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken bei der Gemeinde Friedland und der Unteren Wasserbehörde vorgebracht werden.

Hinweis auf Rechtsgrundlagen:
Die Planfeststellung wurde nach § 70 WHG und § 109 NWG beantragt. Die Bekanntmachung der Auslegung des Antrages erfolgt gem. § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 NWvVfG.