Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Fördermitteln für die Weiterentwicklung und den Betrieb eines Familienzentrums in der Stadt Bad Lauterberg


1           Hintergrund

Seit 2012 fördert und koordiniert der Landkreis Göttingen den Auf- und Ausbau von Familienzentren im Kreisgebiet mit dem Ziel, Eltern wohnortnah und bedarfsgerecht in ihrer Erziehungs- und Lebenskompetenz zu stärken.

Aktuell gibt es 19 Familienzentren im Kreisgebiet. Der Aus- und Aufbau weiterer Familienzentren ist geplant.

Unter Familienzentren werden dabei Einrichtungen verstanden, die niedrigschwellige Angebote zur Förderung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen wohnortnah zur Verfügung stellen und/ oder für eine bessere Abstimmung und Vernetzung vorhandener Angebote sorgen.

Mit den Familienzentren zielt der Landkreis Göttingen darauf ab, Elternbildungs- und Unterstützungsangebote dezentral auszubauen und effektiver zu vernetzen, um Familien mit Kindern besser zu erreichen und in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Familien in schwierigen Lebenslagen. Neben diesen sogenannt benachteiligten Eltern sollen Eltern und Familien aus allen gesellschaftlichen Bereichen von dem Angebot der Familienzentren profitieren, da es einen zunehmend höheren Bedarf an Information, Austausch und Beratung in Bezug auf Fragen rund um das Thema Familie und Erziehung bei allen Eltern/Familien gibt. Durch wohnortnahe, niederschwellige und bedarfsgerechte Angebote von Familienzentren sollen diese besser und frühzeitiger erreicht werden.

Der Aufbau von Familienzentren unter Berücksichtigung der bestehenden Angebots- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Göttingen ist verbunden mit dem Ziel der

  • Verbesserung der Infrastruktur für Familien, damit Familien, insbesondere mit jüngeren Kindern besser erreicht und unterstützt und Angebote besser aufeinander abgestimmt werden,
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Eltern,
  • Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Leistungserbringer im Interesse einer optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen

Die Schaffung von Doppelstrukturen bzw. konkurrierenden Angeboten soll dabei unbedingt vermieden werden.

Für die Weiterentwicklung der Familienzentrumsaktivitäten in Bad Lauterberg sucht der Landkreis Göttingen aktuell über das vorliegende Interessenbekundungsverfahren nach interessierten und geeigneten Trägern.

Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen dazu genutzt werden, in Bad Lauterberg (freie) Träger, einzeln oder im Verbund, darin zu unterstützen, einen Einrichtungsstandort zu einer lokalen Anlaufstelle für Familien weiterzuentwickeln und ein auf den Sozialraum bezogenes bedarfsgerechtes Angebot zu koordinieren und/ oder zu entwickeln. Die Angebote sollen sich an alle Eltern richten, einen generell einladenden Charakter ausstrahlen, mit der Programmstruktur insbesondere aber Zielgruppen ansprechen, bei denen aufgrund verschiedenster Problemlagen Unterstützungsbedarfe vorliegen. Ein besonderer Handlungsbedarf liegt deshalb bei nachfolgenden Indikatoren:

  • großer Anteil von Familien mit Migrationshintergrund,
  • viele sozial benachteiligte Familien,
  • Anteil der Familien, bei denen Jugendhilfebedarf besteht

Es ist gewünscht, bei den örtlichen Strukturen anzusetzen und vorhandene Angebote, Ideen und Konzepte einzubeziehen. Auch eine Kombination, bzw. Zusammenlegung mit weiteren Präventionsprogrammen (z.B. Prävention als Chance ist wünschenswert).

2           Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht aus drei aufeinander abgestimmten Bereichen:

1. Finanzielle Förderung der Einrichtungen

2. Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsleistungen durch die Koordinierungsstelle Familienzentren im Landkreis Göttingen-

3. Prozessbegleitung und Unterstützung bei Monitoring, Evaluation und Qualitätsentwicklung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Landkreis Göttingen entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens, der Abstimmung durch den Jugendhilfeausschuss sowie im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

2.1         Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung umfasst abhängig von der Konvergenz des pädagogischen Konzeptes mit den Zielsetzungen des Fachbereiches Jugend.

  • eine bis zu 0,75 Stellenanteile umfassende Personalstelle, Fachkraft Sozialarbeit / Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation,
  • projektbezogene Ausgaben für 12 Monate in Höhe von maximal 10.000,00 € und
  • Ausgaben für Gemeinkosten des Trägers (Betriebs- und Verwaltungskosten) für 12 Monate in Höhe von aktuell 2.400,00 € als dynamisierte Pauschale in Abhängigkeit von Tarifsteigerungen der Personalkosten.

Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für Baumaßnahmen/ Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Kommune gehören bzw. für die es zum jeweiligen Zeitpunkt bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt/ Sachausgaben für Gegenstände mit einem Einzelanschaffungswert über 800,00 Euro netto.

2.2         Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsleistungen durch die Koordinierungsstelle Familienzentren Landkreis Göttingen

Der Landkreis Göttingen begleitet und unterstützt den Aufbau von Familienzentren finanziell und konzeptionell durch eine Koordinierungsstelle.

Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsleistungen werden durch die Koordinierungsstelle Familienzentren des Landkreises Göttingen zur Verfügung gestellt.

Die Unterstützung umfasst:

  • Die Begleitung und Beratung der Träger beim Auf- und Ausbau von Familienzentren
  • Fortbildungsangebote für Fachkräfte
2.3         Prozessbegleitung und Unterstützung bei Monitoring, Evaluation und Qualitätsentwicklung

Monitoring und Evaluation des Projektes erfolgen auf der Ebene der Einrichtung sowie auf der Kreisebene.

Die Koordinierungsstelle führt z.B. Workshops zu übergreifenden Themen durch, entwickelt Arbeitsinstrumente und arbeitet an der Qualitätssicherung mittels Monitoring. Das Ziel ist, die laufende Arbeit der Einrichtung zu dokumentieren und transparent darzustellen.

3           Zuwendungsvoraussetzungen (A-Kriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen oder Schulen, bzw. mit diesen Regeleinrichtungen vernetzte Institutionen wie Familienbildungsstätten, freie Träger der Jugendhilfe oder auch Mehrgenerationenhäuser.

Voraussetzung für die Bewilligung ist eine jährliche kommunale Kofinanzierung i.H.v. 3.900,00 Euro. Die kommunale Kofinanzierung kann auch als Sachleistung erbracht werden.

Die Kofinanzierungserklärung ist der Interessenbekundung beizufügen. Alternativ kann auch eine Absichtserklärung der Kommune zur Kofinanzierung und Erklärung der Bereitschaft auf einen Beschluss hinzuwirken der Interessensbekundung beigefügt werden.

Des Weiteren ist für die Bewilligung ein Beschluss der Vertretungskörperschaft der Kommune vorzulegen, in der das Wirkungsgebiet des Familienzentrums liegt, aus dem die Bereitschaft der Kommune zur Unterstützung des Familienzentrums ersichtlich ist und der die Aussage beinhaltet, dass das Familienzentrum Bestandteil der kommunalen Planung zur Sozialraumentwicklung ist. Alternativ kann eine Absichtserklärung der Stadt Bad Lauterberg vorgelegt werden, dass auf einen Beschluss der Vertretungskörperschaft hingewirkt wird.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landkreises Göttingen.

4           Verfahren

Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, die Mittel zur Entwicklung von Familienzentren nach folgendem Verfahren zu vergeben:

4.1         Interessenbekundung

Die Bewerbung erfolgt formlos mit einer schriftlichen Interessenbekundung bis 15.10.2026 beim Fachbereich Jugend des Landkreises Göttingen.

Für die Interessenbekundung sind eine inhaltliche Darstellung (Konzept) und ein Finanzplan vorzulegen.

Die Interessenbekundung muss elektronisch (als E-Mail-Anhang) an den Fachbereich Jugend des Landkreises Göttingen gesendet werden (familienzentren@landkreisgoettingen.de).

Zusätzlich sind die Anträge in schriftlicher Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift an folgende Adresse mit dem Stichwort „Familienzentrum Bad Lauterberg“ zu senden:

Landkreis Göttingen

Koordination Familienzentren

Reinhäuser Landstraße 4

37081 Göttingen

Die Interessenbekundung beinhaltet das Konzept des geplanten Familienzentrums und enthält Aussagen zu den pädagogischen Zielen, Schwerpunkten und Methoden des Familienzentrums. Bedarfe der Familien aus dem Sozialraum müssen festgestellt und konzeptionell aufgegriffen werden. Es ist zu erläutern, wie sich die geplante Einrichtung in vorhandene Aktivitäten und Angebote zur Förderung von Familie einfügt.

Die Interessenbekundung muss Informationen zu folgenden Punkten enthalten (B-Kriterien):

  • Aussagen zur Ausgangs- und Bedarfslage sowie besonderen (strukturellen) Herausforderungen im Wirkungsgebiet (Sozialraum)
  • Kontakt- und Rahmendaten des interessebekundenden Trägers/ des Trägerverbundes mit Aussagen zur Eignung des Trägers/ Trägerverbundes im Bereich der Familienbildung
  • Konzept des Familienzentrums
  • Aussagen zu und Beschreibung von Zielgruppe(n)
  • Nennung und Begründung von (Schwerpunkt-)Handlungsfeldern des Familienzentrums
  • Aussagen zum Konzept für niedrigschwelligen Zugang im Sozialraum (Zielgruppen, Angebote)
  • Aussagen zur Aktivierung von Ressourcen (der Familien und des Sozialraumes)
  • Darstellung von Ideen und Konzepten für Kooperationen und Abstimmungen sowie zur Vermeidung von Doppelstrukturen (Koordination der bestehenden Angebote) unter Berücksichtigung der Angebotslage vor Ort (vorhandene Angebote und Angebotslücken für die Zielgruppen im Wirkungsgebiet)
  • Zusammenarbeit mit relevanten regionalen und lokalen Akteuren
  • Nachvollziehbare Planung, Ziele und Umsetzungsschritte (Plausibilität)
  • Darstellung der personellen und räumlichen Planung
4.2         Sichtung und Bewertung der eingegangenen Bewerbungen

Die Sichtung der eingereichten Interessenbekundungen erfolgt auf Basis der hier dargestellten Kriterien durch eine dafür eingerichtete Bewertungskommission.

4.2.1         Kriterien für die Bewertung

Als Bewertungskriterien dienen

  • Erfahrungen in der Jugendhilfe und/ oder mit niedrigschwelligen Angeboten in den benannten Handlungsfeldern des Familienzentrums im Bereich präventive Familienarbeit
  • niedrigschwelliger Zugang im Sozialraum (Zielgruppen, Angebote)
  • Aktivierung von Ressourcen (der Familien und des Sozialraumes)
  • Ideen für Kooperationen und Abstimmungen sowie zur Vermeidung von Doppelstrukturen (Koordination der bestehenden Angebote)
  • Methoden zur Bedarfsermittlung
  • vorhandener sozialräumlicher Bedarf