Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung für den Zeitraum von 2021 bis 2023

Seit Januar 2011 gilt das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG), in dem die Erarbeitung eines Gleichstellungsplanes in den §§ 15 und 16 gesetzlich festgeschrieben ist. Für den Landkreis Göttingen ist der nunmehr vorliegende vierte Gleichstellungsplan viel mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Die intensiven Analysen der Beschäftigtenstruktur und der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben bisher in jedem Gleichstellungsplan aufgezeigt, welche positive Entwicklungen und Fortschritte in der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung zu verzeichnen sind.

Gleichstellungsplan