Gartetalradweg: Kreisverwaltung erläutert Verfahren und Rolle des Landkreises

Der Ausbau des Gartetalradwegs ist derzeit in der öffentlichen Diskussion. Während die Stadt Göttingen und die Gemeinde Gleichen als Bauherrinnen agieren, sorgt die Kreisverwaltung Göttingen als neutrale Instanz für ein ordentliches Planfeststellungsverfahren. Ein Überblick über den aktuellen Stand und den weiteren Prozess.

Warum verzögert sich der Bau des Gartetalradwegs zwischen Göttingen und Diemarden? Diese Frage wird gerade öffentlich diskutiert und ist komplex, da es die Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen erfordert. Die Kreisverwaltung Göttingen agiert dabei als neutrale Planfeststellungsbehörde und stellt sicher, dass das Verfahren korrekt abläuft.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Ein Planfeststellungsverfahren dient dazu, den Bau von Infrastrukturvorhaben zu genehmigen und dabei die Interessen aller Betroffenen gegeneinander abzuwägen. Im Fall des Gartetalradwegs sind die Stadt Göttingen und die Gemeinde Gleichen die sogenannten Vorhabenträger, die als Bauherrinnen die Ausführungen und die Modalitäten des Bauwerkes – in diesem Fall insbesondere die Trassenführung und die Breite des Weges – bestimmen. Die technische Planung wurde unter Federführung der Stadt Göttingen an ein Ingenieur Büro für Straßenbau vergeben, für die umwelttechnischen Untersuchungen wurde ein Büro für Landschaftsplanung beauftragt. Die Kreisverwaltung Göttingen agiert lediglich als Planfeststellungsbehörde.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Einwendungen

Vor Beginn des formalen Verfahrens fand am 25.06.2022 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt, die von der Stadt Göttingen und der Gemeinde Gleichen organisiert wurde. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 30.06.2022 durch die Stadt Göttingen gestellt. Mit Ablauf der Einwendungsfrist am 01.11.2022 gingen 476 Eingaben beim Landkreis Göttingen ein, von denen 394 gleichlautende Texte hatten. Diese Einwendungen wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt Göttingen und die Gemeinde Gleichen zur Stellungnahme weitergeleitet.

Noch keine Stellungnahmen erhalten

Die Stadt Göttingen und die Gemeinde Gleichen müssen zu den eingegangenen Einwendungen Stellung nehmen, damit das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt werden kann. Diese Stellungnahmen sind bis heute nicht bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landkreis Göttingen, eingegangen.

„Die Kreisverwaltung als reine Planfeststellungsbehörde sortiert und prüft im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens alle Eingaben und prüft die Planungen auf Rechtmäßigkeit. Die Verzögerungen im Prozess resultieren nicht aus Fehlverhalten der Kreisverwaltung, sondern aus dem Umstand, dass die Bauherrinnen die entsprechenden Unterlagen noch nicht beigebracht haben. Das kann unterschiedliche Gründe haben, die nur die Vorhabenträger kennen“, sagt die Baudezernentin des Landkreises Doreen Fragel in einem Statement.

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