Feldgehölzschauen: Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern vorher prüfen lassen

Wer in einem Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Göttingen Bäume, Hecken oder Sträucher zurückschneiden, fällen oder vollständig entfernen möchte, benötigt dafür in vielen Fällen vorher eine Erlaubnis. Das betrifft insbesondere sogenannte Flurgehölze wie Hecken und Gebüsche aus heimischen Pflanzenarten sowie Bäume, die außerhalb von Wäldern stehen. Die erforderliche Erlaubnis kann bei den Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises Göttingen beantragt werden.

Die Regionalbeauftragten schauen sich die betreffenden Gehölze vor Ort an. Bei dieser sogenannten Feldgehölzschau wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Rückschnitt oder eine Entfernung zulässig ist. Eine Ausnahme gilt u.a. für das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen oder Schienenwegen. Das fachgerechte Herstellen des notwendigen Lichtraumprofils ist grundsätzlich möglich.

Gehölzschnitt zwischen März und September nur eingeschränkt möglich

Zusätzlich gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach dürfen Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Dazu gehören beispielsweise das Entfernen des jährlichen Zuwachses oder notwendige Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann vor einem stärkeren Rückschnitt oder einer Entfernung eine Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn besonders geschützte Biotope oder geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sein könnten. So können beispielsweise Nist-, Brut- oder andere Lebensstätten wildlebender Tiere einem Eingriff entgegenstehen.

Wer unsicher ist, ob für eine geplante Maßnahme eine Genehmigung oder vorherige Prüfung notwendig ist, sollte sich deshalb vor Beginn der Arbeiten an die zuständigen Regionalbeauftragten oder die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde wenden.

Erreichbarkeit der Regionalbeauftragten

Die Regionalbeauftragten sind jeweils für bestimmte Gemeinden im Landkreis Göttingen zuständig. Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Flecken Adelebsen

Frau

Dr. S. Ammer

05506/950691

Flecken Bovenden

Herr

Dr. Corsmann

0174/9192575

Gemeinde Bad Grund (Harz)

Herr

Mann

0176/92193971

Gemeinde Friedland

Herr

Mingram

0170/9500928

Gemeinde Gleichen

Frau

M. Ammer

0171/3064844

Gemeinde Rosdorf

Herr

Kotzan

0176/80337403

Gemeinde Staufenberg

Herr

Hassemeier

0157/1747864

Gemeinde Walkenried

Herr

Kelka

0171/8674626 

Samtgemeinde Dransfeld

Herr

Arnaschus

05546/1897 o. 0170/6314435

Samtgemeinde Gieboldehausen

Herr

Lange

05529/1357

Samtgemeinde Hattorf am Harz

Herr

Armbrecht

05521/6780 

Samtgemeinde Radolfshausen

Herr

Dr. Trisl

0171/3820040

Stadt Bad Lauterberg im Harz

Herr

Pfeffer

0171/8622256

Stadt Bad Sachsa

Herr

Bosse

05523/3445 o. 0151/16523732

Stadt Duderstadt

Herr

Kracht

05527/5175 o. 0175/6740605

Stadt Hann. Münden

Herr

Kornau

05541/7551541

Stadt Herzberg am Harz

Herr

Große

0151/46602355 

Stadt Osterode am Harz

Herr

Buff

0157/55136911