Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Gebiet des Landkreises Göttingen

Auch in 2026 gilt weiterhin das Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Gebiet des Landkreises Göttingen.

Nähere Informationen aus dem Amtsblatt Nr. 40 vom 18.09.2025 finden Sie hier

Amtsblatt Nr. 40 vom 18.09.2026