Abfallwirtschaft Landkreis Göttingen: Schadstoffsammlungen in den Ortschaften des Altkreises Göttingen

Im Bereich der Abfallwirtschaft Göttingen, Altkreis Göttingen, werden gefährliche Abfälle und kleine Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten kostenlos gesammelt. Dafür fahren Sammelfahrzeuge Standorte in den Ortschaften an.

Die Abfuhrtermine, -zeiten und -standorte sind der angehängten Tabelle zu entnehmen.

Es werden nur gefährliche Abfälle aus Haushalten mitgenommen. Pro Einzelanlieferung werden maximal 50 kg Abfälle, sowie maximal fünf kleine Elektro- und Elektronikgeräte angenommen. Das Gesamtgewicht/Gesamtvolumen eines Behälters darf 20 kg/20 l nicht überschreiten.

Die Größe eines Elektro- und Elektronikgerätes darf eine Kantenlänge von 25 cm nicht überschreiten. Flüssige, pulvrige und krümelige Abfälle müssen in geschlossenen Behältern abgegeben werden. Am Fahrzeug darf nichts umgefüllt werden. Die Schadstoffe müssen persönlich abgegeben werden. Falls das nicht möglich ist, sollten die Schadstoffe Nachbarn, Bekannten oder Verwandten mitgegeben werden.

Was wird mitgenommen?

Gerätebatterien, Beizmittel, Chemikalien, Energiesparlampen, Farben (nur Farben, die nicht mit Wasser verdünnbar sind), Feuerlöscher, Fotochemikalien, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Kleberreste, Kleinkondensatoren, flüssige Lacke, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Öllappen, leere Ölkanister, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Spraydosen ohne Grünen Punkt und Thermometer mit Quecksilberfüllung.

Zudem können kleine Elektro- und Elektronikgeräte abgegeben werden: Fernbedienungen, Reiseföhne, Fotoapparate/Digitalkameras, Glückwunschkarten mit Musik, Handys/Smartphones, Netbooks, Ladegeräte/Ladestecker, Navigationsgeräte, Radiowecker, Rasierapparate, Speicherkarten, elektrische Spiele, mobile Spielekonsolen, Tablets, Taschenrechner, elektrische Zahnbürsten und Zeitschalter.

Was wird nicht mitgenommen?

Alle wasserlöslichen Farben (Binderfarbe, Abtönfarbe, Fassadenfarbe und Innenwandfarbe) sowie Frittierfett, ausgehärtete Farben und ausgehärtetes Frittierfett können in den Restabfallbehälter gegeben werden. Des Weiteren gehören Glühbirnen, Kosmetika sowie Gips- und Zementreste in kleinen Mengen in den Restabfallbehälter. Altmedikamente sollen über die Apotheken im Landkreis Göttingen abgegeben werden. Motorenöl (Altöl) ist beim Fachhandel zurückzugeben. Autobatterien werden bei der Schadstoffsammlung ebenfalls nicht mitgenommen.

Die Batterien sind über den Handel oder Recyclingfirmen zu entsorgen. Sofern eine Rückgabe von Altöl oder Autobatterien beim Fachhandel oder bei Recyclingfirmen scheitert, ist alternativ die Abgabe bei der stationären Sammelstelle der Entsorgungsanlage Deiderode gegen Gebühr möglich.

Leere Behälter mit dem Grünen Punkt wie beispielsweise leere Dosen von Holzschutzmitteln, leere Farbdosen und -eimer, leere Terpentinbehältnisse, leere Spraydosen können in den gelben Wertstoffsack gegeben werden.

Große Elektro- und Elektronikgeräte können aufgrund des begrenzten Platzes bei der mobilen Problemmüllsammlung nicht mitgenommen werden. Hierzu zählen sämtliche Geräte, welche über eine Kantenlänge von mehr als 25 cm verfügen. Zur besseren Abgrenzung können die Abmessungen eines handelsüblichen 1-Liter Getränkekartons herangezogen werden.

Große Elektro- und Elektronikgeräte können zur Elektronikschrottsammlung auf Abruf angemeldet, sowie ganzjährig bei den drei Recyclinghöfen im Altkreis Göttingen abgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass Kühl- und Gefriergeräte im Zuge der Selbstanlieferung nur auf dem Recyclinghof der Entsorgungsanlage Deiderode angenommen werden können.

Abfuhrtermine

 

Abgabe in Schadstoffsammellagern

Schadstoffe aus privaten Haushalten können auch ganzjährig mittwochs in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (März - Oktober jeden Samstag; November - Februar jeden ersten Samstag) im Schadstoffsammellager auf der Entsorgungsanlage Deiderode abgegeben werden.

Weitere Auskünfte und Informationen gibt es unter Telefon 0551 525 2473.

2024_08_24_PM_Schadstoffsammlungen