Abfallwirtschaft: Hinweise zur Entsorgung von Altkleidern
Die Situation der Erfassung von Altkleidern und Alttextilien im Landkreis Göttingen bleibt angespannt. In einigen Gemeinden wurden in jüngster Zeit Altkleidercontainer abgebaut. Die verbliebenen gemeinnützigen Organisationen, die Altkleider annehmen und verwerten, sind angesichts gestiegener Mengen überlastet.
Die Kreisverwaltung gibt daher folgende Hinweise:
Nachhaltig ist das direkte Weiterreichen nicht mehr benötigter Kleidung, beispielsweise über Kleiderbörsen, digitale Plattformen, Sozialkaufhäuser oder andere gemeinnützige Kleidersammlungen.
Im Landkreis Göttingen gibt es seit Jahren bewährte gemeinnützige sowie gewerbliche Sammelsysteme. Auf den vier Recyclinghöfen des Landkreises stehen Sammel-Container bereit. Alttextilien von Privatpersonen können dort zu den Öffnungszeiten gebührenfrei abgegeben werden.
Alttextilien sind wiederverwendbar: bitte sauber, trocken und in Säcken verpackt abgeben. Dazu zählen Bekleidung, Schuhe, textile Accessoires, Bettwaren und Heimtextilien.
Bei der Annahme ist die Frage nach der Qualität der Altkleider entscheidend: „Würde ich diese Kleidung auch einer Freundin/einem Freund anbieten?“ Verschmutzte oder kaputte Textilien gehören in den Restabfall. Alttextilien mit eingebauten elektrischen Funktionen (z. B. leuchtende Schuhe oder Pullover) sind über die Elektroaltgeräte-Sammlung zu entsorgen.
Bezüglich der Containerstandorte gilt: Altkleidersäcke dürfen nicht an Standorten von bereits gefüllten oder abgezogenen Containern abgestellt werden. Nutzen Sie in solchen Fällen die genannten Verwertungswege.
Für weitere Rückfragen der Landkreis Göttingen unter 0551 525-1414 und 05522 960-1414 oder abfallberatung@landkreisgoettingen.de zur Verfügung.