Abfallwirtschaft: Abfallgebühren 2026 werden fällig

Die Abfallwirtschaft des Landkreises informiert darüber, dass die Abfallbeseitigungsgebühren für das Kalenderjahr 2026 am Mittwoch, 01.07.2026, fällig werden.

Für Grundstücke, für die ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der entsprechende Betrag automatisch zum 01.07.2026 abgebucht. Eine eigene Überweisung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Maßgeblich für die Gebühren sind die derzeit auf dem jeweiligen Grundstück vorhandenen Abfallbehälter. Die Angaben sowie die Höhe der Gebühren können dem Jahresgebührenbescheid entnommen werden, der bereits im Februar 2026 versandt wurde.

Änderungen, beispielsweise bei den vorhandenen Behältern, können schriftlich per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreisgoettingen.de mitgeteilt werden. Dabei sollten stets das betreffende Grundstück sowie die dazugehörige Objektnummer angegeben werden. Beide Angaben finden Sie auf dem Jahresgebührenbescheid.

Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Abfallwirtschaft unter 0551 525-1414 oder 05522 960-1414 sowie per E-Mail an abfallberatung@landkreisgoettingen.de gern zur Verfügung.