Landtagswahlen

Am 09. Oktober 2022 findet die Wahl des 19. Niedersächsischen Landtages statt.

Bei der Niedersächsischen Landtagswahl werden spätestens alle 5 Jahre mindestens 135 Abgeordnete gewählt. Die Wählenden in Niedersachsen bestimmen durch die Landtagswahl unmittelbar über die Zusammensetzung ihres Parlaments, dem Landtag. Der Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Allein der Landtag verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Haushalt, wirkt an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung. Aus ihrer Mitte wählen die Abgeordneten die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Diese oder dieser ernennt die Ministerinnen und Minister der Landesregierung.

Die Teilnahme an Wahlen ist daher eine aktive Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess. Alle Wahlberechtigten verfügen über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin oder der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt. Mit der zweiten Stimme kann eine Partei – genauer gesagt: deren Landesliste gewählt werden.

 

Ergebnispräsentation zur Landtagswahl in den 3 Wahlkreisen des Landkreis Göttingen

 

Die Städte und Gemeinden des Landkreis Göttingen sind in 5 Wahlkreise eingeteilt:

dazugehörige Städte und Gemeinden:

  • Bad Lauterberg im Harz,
  • Bad Sachsa,
  • Herzberg am Harz,
  • Osterode am Harz,
  • Bad Grund (Harz),
  • Walkenried und die Samtgemeinde Hattorf

Vom Landkreis Goslar: Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und Braunlage

 

Zuständige Kreiswahlleitung ; Landkreis Göttingen

dazugehörige Städte und Gemeinden:

  • Duderstadt,
  • Friedland,
  • Gleichen,
  • Rosdorf,
  • Samtgemeinden Gieboldehausen und
  • Radolfshausen

Zuständige Kreiswahlleitung: Landkreis Göttingen

dazugehörige Städte und Gemeinden:

  • Hann. Münden,
  • Bovenden,
  • Staufenberg,
  • Samtgemeinde Dransfeld und die
  • Stadt Göttingen mit den Stadtteilen: Göttingen-Elliehausen, Göttingen-Esebeck, Göttingen-Grone, Göttingen-Groß Ellershausen, Göttingen-Hetjershausen, Göttingen-Holtensen, Göttingen-Knutbühren

Zuständige Kreiswahlleitung Landkreis Göttingen

dazugehörige Städte und Gemeinden:

Die Stadt Göttingen ohne die Stadtteile Göttingen-Elliehausen, Göttingen-Esebeck, Göttingen-Grone, Göttingen-Groß Ellershausen, Göttingen-Hetjershausen, Göttingen-Holtensen, Göttingen-Knutbühren

 

Zuständige Kreiswahlleitung: Stadt Göttingen

dazugehörige Städte und Gemeinden:

Adelebsen

Vom Landkreis Northeim Hardegsen, Moringen, Northeim, Kalefeld, Katlenburg-Lindau und Nörten-Hardenberg

Zuständige Kreiswahlleitung: Landkreis Northeim 

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