Servicezeiten
Auch nach dem 03.04.2022 gilt:
Der Zutritt zu Verwaltungsstellen ist grundsätzlich nur mit vereinbartem Termin und unter Beachtung der 3G-Regel – also für Geimpfte, Genesene oder Personen mit Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests – möglich. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht.
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