Wahlhelfer*innen

Seien Sie ein wichtiger Teil der Demokratie und engagieren Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

Hier haben Sie die Möglichkeit sich für zukünftige Landtags-, Bundestags- und Europawahlen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer*in anzumelden.

WIR BRAUCHEN SIE!

Seien Sie ein wichtiger Teil der Demokratie und engagieren Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

Die Europäische Union scheint, insbesondere politisch, teilweise weit entfernt, dabei beeinflusst sie unser Leben in vielen Bereichen. Am 09. Juni 2024 wird das Europäische Parlament, als Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger, zum zehnten Mal u.a. in Deutschland gewählt.

Zur Ermittlung des (Brief-) Wahlergebnis wird Ihre Unterstützung gebraucht! Das Ergebnis der Briefwahl für den Landkreis Göttingen wird am Wahltag durch den Kreiswahlleiter ermittelt. Für die Ergebnisermittlung werden rund 450 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ca. 75 Briefwahlvorstände gebraucht.

Voraussetzung für die Mitwirkung in einem Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung. Das bedeutet man muss:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz haben.

Die Mitglieder der Wahlvorstände sollen in der Regel Wahlberechtigte aus dem Landkreis Göttingen sein und vorzugsweise am Sitz des Kreiswahlleiters (Stadt Göttingen) wohnen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von mindestens 25 Euro, je nachdem welche Funktion Sie wahrnehmen. Bei einer Tätigkeit außerhalb des eigenen Wahlkreises werden auf Antrag die notwendigen Fahrtkosten erstattet.

Die Briefwahlvorstände bestehen aus Teams von sechs Personen, die sich voraussichtlich ab 15:30 Uhr, zentral in der BBS I – Arnoldi-Schule in Göttingen treffen. Zu Beginn entscheidet der gesamte Briefwahlvorstand gemeinsam, anhand klarer Kriterien über die Zulässigkeit der Wahlbriefe. Das umfasst u.a. die Kontrolle, ob der Wahlschein ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und die Umschläge verschlossen waren. Im Anschluss, aber nicht vor 18:00 Uhr, werden die Stimmzettelumschläge geöffnet und das Auszählen des Briefwahlergebnisses beginnt.

Nähere Informationen zur Tätigkeit am Wahlabend erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer u.a. anhand von Schulungsvideos rechtzeitig. Zudem steht Frau J. Heide ( 0551 525 - 2705) oder Herr T. Galla ( 0551 525 - 2918) für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Wir haben Ihr Interesse geweckt, Sie wohnen im Landkreis Göttingen – möglichst in der Stadt Göttingen und Sie sind bereit, einen Sonntagnachmittag bzw. –abend für die Demokratie zu opfern?
Dann melden Sie sich, gerne auch mit Freunden und Bekannten, über das Onlineformular  des Landkreises Göttingen oder per Mail an kreiswahlleitung@landkreisgoettingen.de bis zum 12. April 2024 an.

 

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