Naturschutz

Der Landkreis Göttingen hat die Aufgabenstellungen Abfall, Bodenschutz, Wasser, Landwirtschaft, Wald und Naturschutz im Fachbereich Umwelt zusammengefasst. Ansprüche an die Landschaft können damit frühzeitig erkannt und bewältigt werden. Gemeinsam besteht die Chance eine effektive Landschaftsentwicklung herbeizuführen, die dem Menschen eine lebenswerte Umwelt erhält.

Die Durchführung von gesetzlichen Bestimmungen zum Naturschutz obliegt den Naturschutzbehörden. Die oberste Naturschutzbehörde ist in Niedersachsen das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Dieser obersten Aufsichtsbehörde sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörden nachgeordnet.

Die bürgernächsten Anlaufstellen für Naturschutzfragen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Des Weiteren leisten die privaten Naturschutzverbände wertvolle Naturschutzarbeit.

Ziel der Arbeit der unteren Naturschutzbehörde ist es, die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln. Die Tätigkeit des Naturschutzes erstreckt sich nicht nur auf die freie Landschaft, sondern auch auf den besiedelten Raum. Hieraus ergibt sich ein umfangreiches Aufgabengebiet, das wir Ihnen an folgenden Beispielen aufzeigen möchten.

Zum natürlichen Lebensrhythmus der Amphibien und Lurche gehört das alljährliche Aufsuchen von Gewässern, die sie zur Ablage des Laichs und für die erste Lebensphase ihrer Entwicklung benötigen.

Die außerhalb der Laichzeit genutzten Lebensräume liegen oft von für die Ablage geeigneten Gewässern entfernt. Auf ihren Wanderungen stoßen die Tiere dabei auf viele Hindernisse, insbesondere Verkehrswege. Besonders in der Laichzeit, d. h. im Frühjahr, mit steigenden Temperaturen und bei abend- bzw. nächtlicher Dunkelheit bedeutet die Überquerung für viele Frösche, Kröten, Molche und Salamander der Tod durch den Straßenverkehr.

Auch andere Faktoren, insbesondere Veränderungen in Feld, Wald und Flur, z. B. die Intensivierung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, aber auch Trockenheit und Krankheiten haben dazu geführt, dass diese Tierarten teils sehr selten geworden und in ihrem Bestand gefährdet sind. Die Zerschneidung der Landschaft durch linienartige unüberwindbare Hindernisse führt darüber hinaus zur Isolation der Vorkommen und beeinträchtigt den genetischen Austausch.

Um die Populationen zu sichern und zu verbessern sind Maßnahmen zur Erhaltung, Vitalisierung bestehender oder die Entwicklung neuer Lebensräume sehr wichtig. Die Vernetzung und ein guter Zustand der Lebensräume sind die Grundlagen zum Überleben der Amphibien und Lurche. Ziel ist dabei auch, Laichgewässer möglichst dort aufzuwerten oder neu einzurichten, die von geeigneten Lebensräumen großflächig umgeben und von Verkehrslinien weit entfernt sind.

Zum Schutz der Amphibien trägt auch das Engagement ehrenamtlicher Helfer bei, die an vielen Straßenabschnitten und rechtzeitig vor Beginn der Laichzeit, amphibienschützende und -lenkende Anlagen – sogenannte Krötenzäune – einrichten und während der Wanderungszeit intensiv betreuen.

Die durch Amphibienwanderungen betroffenen und bekannten Straßenabschnitte sind in der hier einsehbaren Karte gekennzeichnet. Die einzelnen Bereiche sind nummeriert und können durch eine ebenfalls veröffentlichte Liste näher identifiziert werden. Die jeweils vorgenommenen Schutzmaßnahmen beschränken sich auf die Laichzeit, die von den jährlich variierenden Witterungsbedingungen abhängig ist. Nach der Laichzeit werden Beschränkungen und Sperrungen wieder aufgehoben und die Krötenzäune wieder abgebaut. Verkehrsteilnehmende werden um vorsichtige Fahrweise gebeten, um die Amphibien zu schützen und insbesondere auch die dort ehrenamtlich tätigen Personen nicht zu gefährden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie die örtlichen Hinweise und Beschilderungen 

Interessierte Helfer, die bei diesen Maßnahmen mitwirken möchten, können sich hier melden. Von dort können Kontaktdaten zu örtlichen Akteuren vermittelt und über mögliche Unterstützungsleistungen des Landkreises Göttingen beraten werden.

 

 

Ein Biotop ist ein durch verschiedene Tier- und Pflanzenarten geprägter Lebensraum. Bestimmte Tier- und Pflanzengesellschaften, die häufig auch untereinander in Beziehung stehen und teils in ihrem Lebenszyklus voneinander abhängig sind, grenzen diese flächigen Lebensräume von ihrer Umgebung ab. Auch geologische Erscheinungsformen wie natürliche Höhlen oder Erdfälle sind Biotope im Sinne des Naturschutzrechts.

Auch wenn jedes Biotop für sich einmalig ist, lassen das Vorhandensein verschiedener Arten eine Zuordnung zu einem bestimmten Biotoptyp zu. Die Biotope werden beispielsweise grob unterteilt in Waldtypen, Gebüsche und Gehölzbestände, Küstenbereiche, Binnengewässer, Moore, Felsen und andere Gesteinsbiotope, Magerrasen, Grünland, Feuchtstandorte und andere Typen. Auch Grünanlagen, Kleingärten und verschiedene bebaute Flächen stellen einen Biotoptyp dar.

Sie alle sind Lebensraum für Flora und Fauna und können eine hohe Artenvielfalt aufweisen oder sind - oftmals durch menschliches Handeln beeinflusst - in der Artenzahl verarmt. Andere artenreiche Biotope sind erst durch extensive Bewirtschaftung durch den Menschen entstanden, wie beispielsweise Streuobstwiesen oder verschiedene Offenlandtypen auf trockenen oder feuchten Standorten. Manche Standorte beherbergen nur wenige aber speziell an die klimatischen oder geologischen Verhältnisse angepasste Arten. Nur an diesen extremen Standorten können diese „Spezialisten“ oder Gesellschaften auf Grund fehlender Konkurrenz überleben, wie beispielsweise Schwermetallrasen auf Halden des Harzes.

Teile von Natur und Landschaft, die auf Grund ihrer Eigenart, Seltenheit, Schönheit oder der besonderen Bedeutung für Pflanzen und Tiere erhaltenswert sind und wichtige Bausteine für die Biodiversität darstellen, können unter Schutz gestellt werden. Die Ausweisung von Schutzgebieten wie Natur- und Landschaftsschutzgebieten leistet einen Beitrag zum Erhalt dieser Naturräume.

Neben dem Gebietsschutz existiert auch ein Biotopschutz, der nicht erst durch einen Unterschutzstellungsakt Wirkung entfaltet, sondern unmittelbar durch das Naturschutzrecht greift und diese Flächen vor erheblicher Beeinträchtigung und Zerstörung schützt. Es handelt sich dabei um ganz bestimmte, zumeist seltene und in ihrer Existenz bedrohte Biotope, die im Naturschutzrecht aufgeführt und als „gesetzlich geschützte Biotope“ bezeichnet werden.  Gesetzlich geschützte Biotope müssen nicht in der Landschaft gekennzeichnet sein. Der Schutz gilt auch, wenn die Biotope behördlicherseits nicht erfasst sind.

Im Landkreis Göttingen existiert (noch) eine Vielzahl gesetzlich geschützter Biotope. Nicht alle sind bekannt und registriert. Täglich können es mehr werden oder aber auf natürliche Art verschwinden oder sich durch natürliche Entwicklung zu einem anderen Biotoptyp wandeln.

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 30) benennt einige der im Landkreis Göttingen vorkommenden gesetzlich geschützten Biotope. Dazu zählen z. B. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer, Quellbereiche, Trockenrasen, Schwermetallrasen, offene Felsbildungen, Höhlen und Streuobstwiesen. Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§ 24) benennt weitere gesetzlich geschützte Biotope, die auch alle im Kreisgebiet zu finden sind. Dabei handelt es sich um hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, Bergwiesen, mesophiles Grünland und Erdfälle.

Die Lage und die Art der dem Landkreis Göttingen bekannten gesetzlich geschützten Biotope kann im Geoportal aufgerufen werden. Veränderungen können jederzeit möglich sein und eine Vollständigkeit der tatsächlich existierenden gesetzlich geschützten Biotope ist nicht gegeben. Biotope können sich auf Teile eines Flurstücks begrenzen oder sich auch auf mehrere Flurstücke erstrecken. Auch die Abgrenzung eines Biotopes kann sich mit der Zeit verändern. Das mesophile Grünland - ein vielfältig gefährdeter Biotoptyp und insbesondere für den Insektenschutz wichtig - wurde erst zum 01.01.2021 als gesetzlich geschützter Biotoptyp im Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen und ist seitdem vor erheblicher Beeinträchtigung und Zerstörung geschützt. Auch diese Flächen wurden in das Geoportal aufgenommen.

Weitere Informationen zu Biotopen, zur Biotoppflege und zu gesetzlich geschützten Biotopen erfahren sie bei Bedarf hier.  

 

Grundprinzip der Eingriffsregelung ist, vermeidbare Beeinträchtigungen der Werte und Funktionen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Ersatzzahlungen sind dann zu leisten, wenn die Beeinträchtigung weder zu vermeiden noch zu kompensieren sind, der Eingriff aber zugelassen wird. Die monetäre Kompensation ist insofern keine Alternative, sondern das letzte Mittel. Über die Verwendung der Ersatzzahlung entscheidet die untere Naturschutzbehörde im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Nähere Informationen zu dem Thema Ersatzzahlung finden Sie in dem vom Landkreis Göttingen erarbeiteten Grundsatzpapier. „Grundsätze für die Verwendung der Ersatzzahlung“.

Tipps für die Gestaltung eines insektenfreundlichen Umfeldes

Insekten sind in der Tierwelt die artenreichste Gruppe und kommen in nahezu allen Lebensräumen vor. Sie haben eine Schlüsselfunktion in vielen natürlichen Prozessen. Sie sind Nahrungsquellen für viele andere Artengruppen wie Vögel, Fische, Spinnen, Amphibien oder Fledermäuse. Eine Vielzahl der heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer oder Fliegen als Bestäuber angewiesen.

Aber auch für das Naturerleben und die Lebensqualität des Menschen haben Libellen, Heuschrecken oder Zikaden eine große Bedeutung.

Das Zirpen der Grillen, das Summen der Bienen und Fliegen ist in den letzten Jahrzehnten allerdings leiser geworden. Viele Insektenarten in Niedersachsen sind inzwischen bedroht und stehen als gefährdete Art auf der Roten Liste, zum Beispiel etwa 60 Prozent der Wildbienen.

Eine Broschüre des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gibt einen Überblick über die Lebensräume von Insekten in Niedersachsen und fasst praktische Basistipps für eine insektenfreundliche Garten- und Freiraumgestaltung zusammen.

Die Broschüre "Insektenvielfalt in Niedersachsen - und was wir dafür tun können" können Sie sich hier herunterladen.

Weitere Informationen und Links zur Vielfalt der Insektenwelt und zu ihrer Bedrohung finden Sie auf dieser Seite des NLWKN

 

Auf der Homepage der BUND Kreisgruppe Göttingen finden Sie verschiedene Hinweise und Tipps für eine artenreiche und insektenfreundliche Gestaltung von Grünflächen im Siedlungsbereich im Landkreis Göttingen. Dabei konzentrieren sich die Materialien eher auf öffentliche Flächen, aber auch Privatpersonen werden hier fündig.
https://www.bund-goettingen.de/entwicklungen-in-stadt-und-land/insektenfreundlicher-landkreis/

In einer Welt ohne Insekten kann der Mensch nicht überleben; sie sind für den Naturhaushalt unverzichtbar. Wir alle können mit unserem Handeln zur Erhaltung einer artenreichen Insektenwelt beitragen.

Insekten sind wichtige Bestäuber von Pflanzen in Natur, Land- und Forstwirtschaft und im Garten. Sie dämmen Schädlinge ein, sind selbst für eine Vielzahl von Tieren Nahrungsquelle – Schwalben und Fledermäuse leben nur von Insekten, sind wichtiger Bestandteil eines natürlichen Entsorgungskreislaufs und erfüllen viele weitere Funktionen im Naturhaushalt.

Insekten finden sich überall in unserer Umwelt und sind durch viele Einflüsse gefährdet. Auch der menschliche Siedlungsraum, ob private Gärten oder öffentliche Anlagen, unabhängig von dörflicher oder städtischer Ausprägung, bietet viele Möglichkeiten Lebensräume für Insekten zu erhalten, zu entwickeln oder neu zu erschließen.

Die Artenvielfalt kann durch gestalterische Maßnahmen und insbesondere durch eine schonende Bewirtschaftungsweise von Grünflächen positiv beeinflusst werden.

Bei der Gestaltung von Gärten ist darauf zu achten, dass gemäß der Niedersächsischen Bauordnung nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Bei der Bewirtschaftung von Grundstücken kann man viel für die Insekten tun indem man weniger tut! Beispielsweise weniger oft den Rasen zu mähen, Gehölze weniger zu beschneiden, Blütenstängel im Herbst nicht zurückzuschneiden und Laub im Garten auch mal liegenlassen. Damit stehen Bienen, Hummeln und anderen Insekten ein reichhaltiges Nahrungsangebot und verbesserte Überwinterungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Zum Schutz der Insekten unterstützt der Landkreis Göttingen Projekte auf öffentlichen Flächen.

Im Rahmen dessen erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen und dem BUND Kreisgruppe Göttingen, der die Projektberatung übernimmt. Es wird empfohlen bereits bei der Projektplanung zur insektenfreundlichen Gestaltung einer öffentlichen Fläche den BUND Kreisgruppe Göttingen zu kontaktieren und diesen frühzeitig mit einzubinden. Dadurch kann ein zielgerichteter Förderantrag erarbeitet und der Aufwand geringer gehalten werden.
Für die Inanspruchnahme einer kostenfreien Beratungsleistung durch den BUND Kreisgruppe Göttingen können Sie sich an folgende Ansprechperson wenden:


BUND Kreisgruppe Göttingen 
Ansprechperson: Malika Groß
E-Mail: malika.gross@bund-goettingen.de 
Telefon: 0157 74676877 oder 0551 56156

 

Die „Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Insektenvielfalt auf öffentlichen Flächen“ geben Auskunft über die Antragstellung, den Rahmen und die Abwicklung der Förderung. Die Grundsätze können hier eingesehen werden.

Grundsätzlich und unabhängig von einer Zuwendung können Ziele des Insektenschutzes und damit die Bewahrung der Insektenvielfalt mit einfachsten Mitteln erreicht werden und setzen nicht unbedingt den Einsatz finanzieller Mittel voraus. Das Gegenteil ist dann der Fall, wenn beispielsweise bei „Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen“, soweit nicht zwingend andere Gründe vorliegen, Zurückhaltung geübt wird und damit Aufwand und Kosten gespart werden.

 

 

Insekten sind in ihrer Vielfalt unverzichtbare Bausteine unserer Ökosysteme. In den hier aufgeführten Leitlinien des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) erhalten Sie Tipps, welche Maßnahmen für den Insektenschutz auf verschiedenen Flächen angewendet werden können.  

Leitlinien des DVL Schutz unserer heimischen Insekten

Broschüre zur kommunalen Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft
 

Die Broschüre des Bündnisses "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." bietet einen Überblick über die Vielzahl kommunaler Handlungsmöglichkeiten. Sie enthält zahlreiche gute Praxisbeispiele aus Landkreisen, Städten und Gemeinden, die anhand einer bundesweiten Kommunalumfrage ermittelt wurden.

 

Die Themenbereiche reichen von einer finanziellen Förderung über die Möglichkeiten einer naturverträglichen Verpachtung bis hin zu verschiedenen Umweltbildungsmaßnahmen. 

Das Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." (www.kommbio.de) hatte im Rahmen des Projekts "Artenreichtum durch nachhaltige Nutzung – Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft" zuletzt zwei Workshops für Kommunalvertreter durchgeführt. Das Projekt wird vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Es untersucht, wie Landkreise, Städte und Gemeinden die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft fördern können.

Artenreichtum durch nachhaltige Nutzung

Tipps der Kreisverwaltung

Schwalben sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tiere. Gleichzeitig ist es für Hauseigentümer ärgerlich, möglicherweise unangenehmen Vogelkot an der Hausfassade oder auf den Fensterbänken zu haben. Dazu zwei Tipps:

Pressemitteilung

Naturdenkmale sind einzelne Naturschöpfungen die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonderen Schutzes bedürfen.

Sie und ihre nähere Umgebung dürfen grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verändert werden. Eine Ausnahme bilden Maßnahmen, die der Verkehrssicherungspflicht des entsprechenden Naturdenkmales dienen. Für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Eigentümer des Naturdenkmales verantwortlich. Dies bedeutet, dass er – in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde - notwendige Vorkehrungen treffen darf und muss, um Gefahren für Andere abzuwenden.

Die gesamten Naturdenkmale im Kreisgebiet werden durch eine Verordnung des Landkreises Göttingen ausgewiesen.
Im Kreisgebiet gibt es zurzeit 70 Naturdenkmale. Dabei handelt es sich um Bäume oder Baumgruppen. Die genauen Standorte der Naturdenkmale können Sie den Karten „Anlage 2 der Verordnung“ entnehmen. Einen Überblick über die Naturdenkmale bietet Ihnen das „Verzeichnis der Naturdenkmale“.
Der Erhalt der Naturdenkmale wird vom Landkreis durch fachliche Beratung und im Einzelfall durch Zuschüsse gefördert.

Falls Sie in Ihrer Umgebung herausragende Naturschöpfungen kennen, die noch nicht in die Naturdenkmalliste aufgenommen sind, oder nähere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter der Dienstleistung Naturdenkmale

Der Landkreis Göttingen sowie 60 weitere engagierte Gemeinden, Städte und Landkreise aus ganz Deutschland haben sich am 01.02.2012 zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" zusammengeschlossen.

In Deutschland werden über 70 % aller Lebensräume als bedroht eingestuft. Dass sich mittlerweile eine derart große Zahl an Kommunen im ganzen Land und verschiedener Größe gezielt für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen, spiegelt die zunehmende Bedeutung des Themas für die Städte und Gemeinden wider. Kommunen schaffen Naturerfahrungsräume, tragen durch ausgedehnte Grünflächen zur Biotopvernetzung bei und stärken die die genetische Artenvielfalt mit kommunalen Schutzprogrammen. Dadurch leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Schutz der lokalen Biodiversität, sondern tragen auch zu einer verbesserten Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei.

Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. In diesem Sinne dient es den Kommunen als Instrument für den Informationsaustausch, einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit sowie der politischen Lobbyarbeit. Darüber hinaus sollen mit Hilfe des Bündnisses gemeinsame Aktionen und Projekte initiiert und koordiniert werden. Durch die Verwirklichung von rund 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen, mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020, soll der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und der Trend umgekehrt werden.

Regelmäßige Informationen zur biologischen Vielfalt in Kommunen bietet Ihnen der Newsletter des "Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt".

 

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