Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 die Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Obernfeld, Brunnen Nord, Brunnen Süd, Brunnen Nordost und Brunnen Ost beschlossen.
Die Verordnung wurde am 27.06.2024 im Amtsblatt des Landkreises Göttingen bekannt gemacht und tritt damit einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Verordnung dient dem Schutz der Wassergewinnung und damit der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Qualität und Quantität.
Um Gefährdungen für das Grundwasser auszuschließen, enthält die Verordnung daher Bestimmungen, wonach bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten oder nur mit einer Genehmigung der unteren Wasserbehörde zulässig sind.
Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich aus den nicht im Amtsblatt veröffentlichten Karten. Die Karte finden Sie online auf dem Landkreis-Portal.
(Nachtrag: Übersichtskarte WSG Obernfeld)
Ausfertigungen der Karten und der Verordnung befinden sich außerdem im Kreishaus Göttingen, bei der Stadt Duderstadt, der Samtgemeinde Gieboldehausen, der Gemeinde Obernfeld, sowie der Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft mbH.
Der Festsetzung ist ein Anhörungsverfahrens vorausgegangen, bei dem zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen beim Landkreis Göttingen eingegangen sind. Soweit den Einwendungen nicht gefolgt werden konnte, werden diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in nächster Zeit über die Gründe unterrichtet.