Tierseuchen

Das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland ist unverändert hoch. Der Landkreis Göttingen bereitet sich auf die Bekämpfung der Tierseuche vor.

Entscheidend ist das frühzeitige Erkennen einer Infektion, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Dazu dienen Untersuchungen von erlegten sowie von verendet aufgefunden Wildschweinen. Für die fachgerechte Entnahme von Organ- und Tupferproben bei Fallwild hat der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Hinweise entwickelt, die kompakt und nachvollziehbar die notwendigen Schritte darstellen.

Hinweise ASP-Wildschwein-Probenahme Fallwild

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht nach Aussage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes keine Gefahr für die Bevölkerung, an Vogelgrippe zu erkranken. Bisher handelt es sich um eine Tierseuche. Zu Panik oder Angstreaktionen besteht deshalb keinerlei Anlass.

 

Verhaltenshinweise:

Generell sollten tot aufgefundene Wildtiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Meiden Sie vor allem tote Wildvögel.
Sollten Sie einen toten Wildvogel finden, wie zum Beispiel Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Kormorane, Graureiher, Störche, Rallen (Blässhuhn, Teichhuhn u.a.), Kraniche, alle Greifvögel, Rabenkrähen, Kolkraben, Eichelhäher, Elstern oder Fasane, kontaktieren Sie bitte zwecks Abholung direkt die Berufsfeuerwehr in Göttingen unter 0551 7075-0 oder die freiwillige örtliche Feuerwehr.
Nur diese Tiere werden zur Untersuchung zum Veterinärinstitut Oldenburg eingesandt!

Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt steht Ihnen mit seriösen und fachlichen Informationen jederzeit zur Verfügung.

Zur weiteren Informationen empfehlen wir insbesondere:

(NLGA) Merkblatt zum Vogelgrippevirus - Schutzmaßnahmen

Merkblatt für Kinder zur Vogelgrippe

Zusätzliche Hinweise und Nachrichten erhalten Sie hier:

 

Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI)

Robert-Koch-Institut (RKI)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft (BMEL)
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)
Informationen zur Tierseuchenbekämpfung (LAVES)

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie zum Beispiel bei Schafen, Rindern und Ziegen.

 

Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab.

Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.

Allgemeinverfügung zur Impfpflicht Blauzungenkrankheit 2017

Informationen zur Schutzimpfung Blauzungenkrankheit

 

zu Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern

BHV1 bedeutet Bovines Herpesvirus Typ 1 (bovinus, lat. = rinderartig). Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.

Zwei Verlaufsformen sind zu unterscheiden:
1. Bei der respiratorischen Form handelt es sich um eine Nasen- und Luftröhrenentzündung, bekannt als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis).

2. Die genitale Form wird durch den Deckakt übertragen. Aufgrund des Einsatzes der künstlichen Besamung haben IPV (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis) bei weiblichen Tieren und IPB (Infektiöse Balanoposthitis) bei männlichen Tieren an Bedeutung verloren.

 

Untersuchungen

Es besteht eine jährliche Untersuchungspflicht aller über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder beziehungsweise in Beständen mit mindestens 30 % Kühen aller über neun Monate alten weiblichen Rinder sowie die zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder.
Ferner wird eine Impf- und Nachimpfpflicht aller Reagenten (= BHV1-positive Tiere) vorgeschrieben.
Ein uneingeschränkter Verkehr mit Rindern ist nur mit BHV1-freien Rindern möglich, die von einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet werden (Attestpflicht).
Bei Ausbruch der Erkrankung unterliegt das Gehöft einer Sperre, bei Verdacht kann eine solche Sperre ebenfalls angeordnet werden.

 

mehr Informationen:

Merkblatt - BHV1-Bekämpfung ist Pflicht

Die Rindertuberkulose ist weltweit verbreitet. In vielen Ländern Europa gilt sie als getilgt. Deutschland hat den Status "tuberkulosefrei", obwohl pro Jahr einige Fälle festgestellt werden.

 

Welche Tiere sind betroffen?

In der Hauptsache ist das Rind betroffen. Aber auch andere warmblütige Tiere, wie z. B. Ziege, Schwein, Katze, Dachs können sich über das Futter oder infektiöse Aerosole (Tröpfchen-Infektion) infizieren und erkranken.

 

Krankheitsanzeichen bei infizierten Tieren

Häufig verläuft die Infektion lange Zeit ohne klinische Symptome, so dass die Diagnose oft erst auf Grund von pathologisch-anatomischen Organveränderungen am Schlachthof und anschließenden Abklärungsuntersuchungen gestellt wird. Der Erreger kann in der Zeit der Nichterkennung unbemerkt ausgeschieden werden. Als unspezifische Symptome können Leistungsabfall, Müdigkeit, Abmagerung und evtl. respiratorische Symptome auftreten. Unbehandelt nimmt die Krankheit in der Regel einen tödlichen Verlauf.

 

Übertragung der Tuberkulose

Infizierte Kühe können Tuberkulose-Erreger unerkannt über Körpersekrete, Atemluft und Milch (Rohmilch) ausscheiden.

 

Übertragbarkeit auf den Menschen

Auch der Mensch kann sich mit dem Erreger der Rindertuberkulose infizieren und vor allem immunschwache Personen können schwer erkranken. In vielen Fällen bleibt die Tuberkulose jedoch über viele Jahre unerkannt. Bei Erregeraufnahme über Lebensmittel (z. B. Rohmilch) kommt es eher zu Veränderungen im Bereich des Verdauungstraktes, bei der Tröpfchen-Infektion zur Lungentuberkulose. Die Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

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