Grundsätze für die Verwendung der Ersatzzahlung

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen hat Grundsätze für die Verwendung der Ersatzzahlung erarbeitet. Die Grundsätze geben Auskunft über die Antragstellung, den Rahmen und die Abwicklung der Förderung.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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