Anhörungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet Hahle

Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, durch Verordnung gem. § 115 Absatz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ein Überschwemmungsgebiet für die Hahle festzusetzen.

Vor dem Erlass der Verordnungen ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

Der Entwurf der Verordnung mit den dazugehörigen Unterlagen ist bei der Samtgemeinde Gieboldehausen und Stadt Duderstadt in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich 28.09.2023 öffentlich auszulegen.

Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken bei den auslegenden Gemeinden und der unteren Wasserbehörde vorgebracht werden.

Einzelheiten zu diesem Vorhaben sind aus dem Verordnungsentwurf und den dazugehörigen Unterlagen zu entnehmen, die auch hier eingesehen werden können:

Verordnungsentwurf

Arbeitskarten:
NLWKN Übersichtskarte Überschwemmungsgebiet der Hahle
NLWKN VS 5000 Lageplan Hahle compr.  

Hinweis auf Rechtsgrundlagen:
Die Überschwemmungsgebiete werden durch Verordnung gemäß § 115 Absatz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) festgesetzt. Die Entwürfe sind gemäß § 115 Abs. 3 NWG in Verbindung mit § 73 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den Gemeinden auszulegen, in denen sich die beabsichtigte Verordnung voraussichtlich auswirkt.

Verklickt? Hier geht's zurück!

Zurück