Immissionsschutz

Immissionsschutz umfasst den Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen. Zur Umwelt gehören Tiere, Pflanzen, der Bodens, das Wassers, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der Immissionsschutz umfasst weiterhin die Vorbeugung der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen. 

Die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Göttingen ist im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem für Überwachungsmaßnahmen an Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Anlagengröße gemäß   IED (Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, IED) zuständig.  Diese Tierhaltungsanlagen gemäß IED unterliegen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten. Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 23. Oktober 2013 festgelegt, welche Betriebe vor Ort zu überprüfen sind und wie diese Ortsbesichtigungen zu erfolgen haben. Im Gebiet des Landkreises Göttingen betrifft dies einen Betrieb. Das Ergebnis der Überwachungsmaßnahme ist dem hier veröffentlichten Inspektionsbericht zu entnehmen. Inspektionsbericht WIMEX

Weitere Informationen zum Thema Immissionsschutz finden Sie hier.

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