Die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung ist in zwei Stufen geregelt:
Terminvereinbarung Verbindliche Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechperson. Das vollständige Dienstleistungsangebot steht zur Verfügung. Unnötiges Warten wird vermieden. Termine können vereinbart werden im Zeitraum Montag bis Freitag, jeweils 06:30 bis 19:30 Uhr Termine können während der Servicezeit (s.u.) mit dem zuständigen Fachbereich vereinbart werden.
Servicezeit Verlässliche Erreichbarkeit der Kreisverwaltung für Besuche und Telefonate. Allgemeine Auskünfte und (erste) Kontaktaufnahme. Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr. Diese Zeiten können für eine Terminvereinbarung genutzt werden.
Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus werden Besucher*innen gebeten, eigenverantwortlich
eine Mund-Nasen-Bedeckung (med. Maske) in geschlossenen Räumen von Einrichtungen mit Publikumsverkehr zu tragen,
einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
Hygienemaßnahmen zu beachten.
Hinweis: In einzelnen Bereichen der Kreisverwaltung kann es zurzeit zu Abweichungen zur allgemeinen Servicezeit kommen. Dies wird als Pressemitteilung veröffentlicht.