Lernförderung

Beschreibung des Verfahrens Lernförderung

Für die Gewährung von Lernförderung muss als erstes der Förderbedarf festgestellt werden (zur Darstellung des Prozesses siehe Abbildung 1). Dieser wird durch die Klassenlehrerin oder durch den Fachlehrer in der Schule bescheinigt. Die Lehrkraft empfiehlt das Unterrichtsfach in dem die Förderung erforderlich ist, den Umfang der Stunden und die Form der Förderung (Einzel- oder Gruppenförderung).

Die Bescheinigung der Schule erfolgt, abhängig von der Schulform, auf einem dieser Formulare:

Feststellung Förderbedarf Allgemeinbildende Schule

Feststellung Förderbedarf Berufbildende Schule

Diese Bestätigung wird von dem Schüler oder seinen Sorgeberechtigten (zum Beispiel Eltern oder Vormund) an die zuständige Stelle im Landkreis übersandt. Die Bestätigung gilt in der Regel für sechs Monate. Nach sechs Monaten wird eine neue Bestätigung der Schule über den Lernförderbedarf notwendig. Die Bestätigung gilt grundsätzlich nicht jahrgangsübergreifend, d. h. eine Bestätigung aus dem alten Schuljahr kann nicht in das nachfolgende übertragen werden.

Anschließend wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Lernförderung bestehen. Sofern die Lernförderung bewilligt werden kann, erfolgt die Kostenübernahmeerklärung und die Übersendung an den Leistungsberechtigten. Gleichzeitig werden die bewilligten Stunden auf der Bildungskarte gutgeschrieben. Der Leistungsberechtigte kann sich mit dem Gutschein der Kostenübernahmeerklärung an einen Anbieter wenden und dort die Lernförderung durchführen.
Die Abrechnung der Stunden über den Gutschein erfolgt durch die Anbieter direkt über die Bildungskarte.


Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen oder notwendige Unterlagen fehlen, kann der Antrag auf Lernförderung nicht bewilligt werden. In diesen Fällen erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid bzw. eine schriftliche Information, welche Unterlagen noch vorzulegen sind.

Weitere Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Die Kosten für Lernförderung werden nur für Lernförderanbieter übernommen, die mit dem Landkreis eine Vereinbarung geschlossen haben beziehungsweise hauptberuflich gewerbliche Anbieter sind.
Für Einzelheiten zu dem Angebot von gewerblichen Anbietern setzen Sie sich bitte direkt mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung.
Sollten Sie einen Anbieter für Lernförderung in Aussicht haben, weisen Sie diesen auf die Notwendigkeit einer Vereinbarung mit dem Landkreis Göttingen hin.

Hinweise für Anbieter der Lernförderung
Nach Abschluss der Vereinbarung wird das jeweilige Lernförderangebot in eine öffentlich einsehbare Übersicht aufgenommen, die sogenannte Liste der Anbieter.

Diese Liste enthält Ihren Namen, Wohnort, freigegebene Kontaktdaten sowie die Fächer, in denen Sie Lernförderung erteilen.

Bitte wenden Sie sich an diese Telefonnummer 0551 525-2560, wenn Sie eine Vereinbarung zur Umsetzung von außerschulischer Lernförderung abschließen möchten.

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