Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz müssen alle Jugendlichen, die
- aus allgemeinbildenden Schulen entlassen werden,
- ihre 12jährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und
- nicht unmittelbar in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten,
einen weiteren Teil ihrer Schulpflicht durch den Besuch einer mindestens einjährigen berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht erfüllen.
Schülerinnen und Schüler, die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule.
Die Einschulungstermine 2022/2023 aller berufsbildenden Schulen im Landkreis Göttingen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Göttingen www.landkreisgoettingen.de unter der Rubrik „Aktuelles, Amtliche Bekanntmachungen“.
Sollten Sie keinen Zugriff auf das Internet haben, können Sie die vollständige Terminliste in der Information im Eingangsbereich der Kreisverwaltung, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen erhalten oder unter der Tel.-Nr. 0551 525-2953 anfordern.