Öffentliche Bekanntmachung eines Änderungsbescheides: Windpark Jühnde

Der Landkreis Göttingen hat der NWind GmbH, nach Bauherrenwechsel nunmehr die Windparkbetriebsgesellschaft Jühnde mbH, Schloss-Gutshof 1, 37127 Jühnde, mit Bescheid vom 23.12.2016 die immissionsschutzrechtliche (Teil-)Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 2 im Windpark Jühnde) in der Gemarkung Jühnde, Flur 4, Flurstücke 14/3, 15/2, 15/4, 33/1, 20/2 erteilt.  

Der (Teil-)Genehmigungsbescheid vom 23.12.2016 für die WEA 2 im Windpark Jühnde wurde mit Änderungsbescheid vom 12.04.2024 abgeändert. Der Änderungsbescheid vom 12.04.2024 ist gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21 a der 9. BImSchV öffentlich bekannt zu machen.

Öffentliche Bekanntmachung