Beirat für Menschen mit Behinderungen; Forderung nach einem Sitz in kommunalen Schulausschüssen

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Göttingen setzt sich für einen Sitz als beratendes Mitglied in kommunalen Schulausschüssen ein. Aktuell dürfen Behindertenbeauftragte oder Mitglieder der Behindertenbeiräte nicht an den Sitzungen der Schulausschüsse beratend teilnehmen. Das sieht § 110 Nds. Schulgesetz (NSchG) nicht vor. „Wir denken, dass in einer Zeit, in der immer mehr von Inklusion in der Schule die Rede ist, dies obsolet ist“ erklärt Alain Pierre, Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Göttingen.

Pressemitteilung Behindertenbeirat