Informationen zu den Unterlagen des Teilplans Windenergie 2024, die im Fachausschuss (AWVBPE) am 14.05.2024 vorgestellt werden, finden Sie im Kreisinformationssystem

Teilplan Windenergie für den Landkreis Göttingen 2024

Im Fokus der deutschen Energiewende steht die Errichtung von Windenergieanlagen an Land. Das Thema Windenergie wird aktuell im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) 2020 mit seinen Festlegungen abgebildet. Mit den relevanten Gesetzesänderungen auf Bundesebene wurde das Osterpaket 2022 vom Bundeswirtschaftsministerium zum beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land auf den Weg gebracht, mit dem Sommerpaket im Juli 2022 beschlossen und dann mit dem Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) im Februar 2023 rechtskräftig. Hierdurch haben sich umfassende Änderungen für die regionalplanerische Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen (WEA) im RROP ergeben.

Für das Land Niedersachsen ist im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ein Zwischenziel von 1,7 % bis zum Ende des Jahres 2027 und ein Flächenbeitragswert von 2,2 % bis Ende 2032 festgelegt worden. Nach Artikel 1 § 3 WindBG sind die Länder verpflichtet, für die Träger der Regionalplanung Teilflächenziele zu definieren.

Die für die Windenergie benötigten Flächen werden in Niedersachsen auf der regionalen Planungsebene identifiziert und ausgewiesen. Der Landkreis Göttingen ist Träger der Regionalplanung und erarbeitet eine Vorranggebietskulisse Windenergienutzung. Im Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG, voraussichtlicher Beschluss im April 2024 durch den Landtag) werden die o. g. verbindlichen Teilflächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten für die Träger der Regionalplanung definiert und eine Frist genannt, zu der die Flächenausweisungen vorzunehmen sind. Im aktuellen NWindG-Entwurf ist für den Landkreis Göttingen ein Zwischenziel von 0,9% und ein Teilflächenziel von 1,16% bis 2032 festgelegt.

Ziel ist es auf der Kreisfläche das Teilflächenziel von 1,16 % aus dem NWindG durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung in einem Teilplan Windenergie zu erreichen, um eine Superprivilegierung  (siehe weiter unten) von Windenergieanlagen im gesamten Landkreis zu vermeiden.

Der Landkreis Göttingen nutzt die neue Möglichkeit des Nds. Raumordnungsgesetzes (NROG) einen Teilplan Windenergie aufzustellen. Das Thema Windenergie wird aus dem 1. RROP Entwurf 2020 abgekoppelt und in einem eigenständigen Verfahren für einen Teilplan Windenergie 2024 umgesetzt.Der aktuelle Stand im Landkreis ist die Finalisierung der neuen Vorranggebietskulisse Windenergie im 1. Quartal 2024. Als nächsten Schritt plant der Landkreis die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Teilplan Windenergie im 2. Quartal 2024. 

Um den Ausbau von WEA zu beschleunigen und eine zeitnahe Planungssicherheit bei der Umsetzung von Vorranggebieten für Windenergienutzung zu schaffen, wurde das Thema Windenergie bereits in der Vergangenheit prioritär bearbeitet. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den aktuellen Gesetzesänderungen und die Expertisen Dritter ermöglichen es, dass der Landkreis schon kurz nach der zu erwartenden Rechtskraft des NWindG im April 2024 eine neue Vorranggebietskulisse Windenergie in die öffentliche Auslegung geben kann.


Exkurs: Was bedeutet Superprivilegierung?

Wird das Teilflächenziel nicht erreicht, gelten Windenergieanlagen weiterhin im gesamten Planungsraum als privilegierte Vorhaben, jedoch mit der zusätzlichen Erleichterung, dass die Anlage dann weder an Ziele der Raumordnung noch an Darstellungen in Flächennutzungsplänen im Bundesimmissionsschutzrechtlichen (BImSch) Genehmigungsverfahren gebunden sind. Beim Verfehlen der Teilflächenziele können Raumordnungs- und Flächennutzungspläne eine Genehmigung somit nicht mehr verhindern.

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