Ausschreibung Kehrbezirke
Ausschreibung gemäß §§ 9, 9a, 9b und 10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG).
Im Landkreis Göttingen ist zum 01. Januar 2024
für die Kehrbezirke Göttingen Land 1, Göttingen Land 3 und OHA-703,
sowie zum 01. April 2024 für den Kehrbezirk Göttingen Land 4
je ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) zu bestellen.
Die örtliche Zuteilung der Kehrbezirke können Sie der Anlage entnehmen.
Die Bestellung erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Die Altersgrenze wird mit Ablauf des Monats der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Bewerber (m/w/d) müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Insbesondere werden bei der Auswahl die persönliche und charakterliche Eignung, die erforderlichen Rechtskenntnisse, der angemessene Umgang mit Kunden, die Ergebnisse einer aufgabenbezogenen Berufsausbildung, die Fortbildungen
und Spezialkenntnisse (z.B. EDV-Kenntnisse), die Organisationsfähigkeit, die Dauer der Berufserfahrung sowie Fachkenntnisse berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Bezeichnung „Bestellung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)“
bis zum 15. Oktober 2023 an den
Landkreis Göttingen
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Schornsteinfegerwesen
Herzberger Str. 5
37520 Osterode am Harz
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.