Ausländerbehörde
Der Fachdienst Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (32.2)
ist an zwei Standorten vertreten:
Bitte beachten Sie: Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte vereinbaren Sie per E-Mail oder telefonisch (siehe Kontakte) einen Termin.
Außerhalb der regulären Servicezeiten sind ebenfalls Terminvergaben möglich. Diese werden jedoch ausschließlich per E-Mail oder telefonisch vereinbart.
Bitte beachten Sie ebenfalls: bis zum 31.12.2023 sind die Ausländerbehörden an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz jeweils dienstags und freitags telefonisch nicht erreichbar. Die Kreisverwaltung reagiert mit dieser Maßnahme auf den anhaltend hohen Bearbeitungsstand, um die Serviceleistungen zu erhalten.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für den Wohnort innerhalb des Stadtgebiets Göttingen die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen zuständig ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Stadt Göttingen.
Standorte
Landkreis Göttingen - Außenstelle Carl-Zeiss-Straße
Carl-Zeiss-Straße 5
37081 Göttingen
Servicezeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 13:30 - 16:00 Uhr
Zuständig für die Wohnorte:
- Stadt Duderstadt
- Stadt Hann.Münden
- Samtgemeinde Gieboldehausen
- Samtgemeinde Dransfeld
- Samtgemeine Radolfshausen
- Flecken Adelebsen
- Flecken Bovenden
- Gemeinde Friedland
- Gemeinde Gleichen
- Gemeinde Stauffenberg
- Gemeinde Rosdorf
Kreishaus Osterode
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Servicezeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 13:30 - 16:00 Uhr
Zuständig für die Wohnorte:
- Stadt Osterode am Harz
- Stadt Herzberg am Harz
- Stadt Bad Lauterberg im Harz
- Stadt Bad Sachsa
- Gemeinde Walkenried
- Samtgemeinde Hattorf am Harz
- Gemeinde Bad Grund (Harz)
Link zum Standort Osterode am Harz
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie Kontaktinformationen finden Sie in unserem Serviceportal.