Hinweise für Bildungsträger
Hier finden Bildungsträger grundsätzliche Informationen rund um das Thema Maßnahmeförderung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters in Stadt und Landkreis Göttingen.
Für Fragen zu diesem Themenkomplex stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektmanagements im Jobcenter gern zur Verfügung.
Für die Maßnahmeförderung durch einen Gutschein nach § 45 SGB III oder § 81ff SGB III sind ab dem 01.08.2019 für alle ab diesem Stichtag durch die Jobcenter in Stadt und Landkreis Göttingen ausgegebenen Gutscheine die folgenden Rahmenbedingungen verbindlich. Zudem gilt ab dem 01.08.2019 ein einheitliches Förderungsverfahren für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Jobcentern in Stadt und Landkreis Göttingen.
Die Rahmenbedingungen finden Sie hier:
Rahmenbedingungen Maßnahmefoerderung Bildungsgutschein FbW
Rahmenbedingungen Maßnahmefoerderung AVGS-MAT