Gebühren
Wer ist gebührenpflichtig? Grundsätzlich ist die/der Grundstückseigentümer* in gebührenpflichtig. Deshalb werden auch nur Änderungsmitteilungen und Anträge, die vom Grundstückseigentümer* in bzw. von einem Bevollmächtigten gestellt wurden, bearbeitet. Die jährlich zu zahlende Abfallgebühr setzt sich zusammen aus: Gebühr für den/die Restabfallbehälter + Behältergebühr (Grundgebühr) + Gebühr für die Komposttonne (falls vorhanden) + Gebühr für die Saison-Komposttonne (falls vorhanden). Die Abfallgebühren beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember und werden am 1. Juli fällig.
Gebührentabelle
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* 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer Person | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
** 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer oder zwei Personen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
*** Leerung von April bis Oktober |
Um Mahnungen etc. zu vermeiden, sollten Sie das Lastschrifteinzugsverfahren nutzen.
Tauschgebühr 7,50 Euro bzw. 15,00 Euro
für die Aufstellung, Abholung oder den Tausch von Abfallbehältern. Behälter von 40 l bis 240 l 7,50 Euro, Behälter von 770 l bis 1.100 l 15,00 Euro. Das zeitgleiche Aufstellen und Abholen von einem oder mehreren Behältern wird als ein Tausch gerechnet. Für ein defektes oder abhanden gekommenes Gefäß erheben wir keine Tauschgebühr, sofern die Benutzer*innen schuldlos sind.
Behältergebühr - 5,00 Euro
wird für jeden zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter pro Jahr erhoben.
Formular An- und Abmeldung Abfallbehälter