Gebühren

Wer ist gebührenpflichtig? Grundsätzlich ist die/der Grundstückseigentümer* in gebührenpflichtig. Deshalb werden auch nur Änderungsmitteilungen und Anträge, die vom Grundstückseigentümer* in bzw. von einem Bevollmächtigten gestellt wurden, bearbeitet.   Die jährlich zu zahlende Abfallgebühr setzt sich zusammen aus: Gebühr für den/die Restabfallbehälter + Behältergebühr (Grundgebühr) + Gebühr für die Komposttonne (falls vorhanden) + Gebühr für die Saison-Komposttonne (falls vorhanden). Die Abfallgebühren beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember und werden am 1. Juli fällig. 

Gebührentabelle

Behältergröße

Restabfallbehälter
2-wöchentl. Leerung

Komposttonne
2-wöchentl. Leerung

Saison-Komposttonne
2-wöchentl. Leerung***

40 l

65,67 Euro

39,40 Euro

-

60 l

98,51 Euro

59,10 Euro

34,48 Euro

80 l

131,34 Euro

78,81 Euro

45,97 Euro

120 l

197,01 Euro

118,21 Euro

68,96 Euro

240 l

394,03 Euro

236,42 Euro

137,91 Euro

770 l

1.264,18 Euro

-

-

1.100 l

1.805,97 Euro

-

-

40 l roter Deckel*

32,84 Euro

  

60 l roter Deckel**

49,25 Euro

  
    

* 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer Person

** 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer oder zwei Personen

*** Leerung von April bis Oktober

 

Um Mahnungen etc. zu vermeiden, sollten Sie das Lastschrifteinzugsverfahren nutzen. 

 

Tauschgebühr 7,50 Euro bzw. 15,00 Euro
für die Aufstellung, Abholung oder den Tausch von Abfallbehältern. Behälter von 40 l bis 240 l 7,50 Euro, Behälter von 770 l bis 1.100 l 15,00 Euro. Das zeitgleiche Aufstellen und Abholen von einem oder mehreren Behältern wird als ein Tausch gerechnet. Für ein defektes oder abhanden gekommenes Gefäß erheben wir keine Tauschgebühr, sofern die Benutzer*innen schuldlos sind.

 

Behältergebühr - 5,00 Euro
wird für jeden zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter pro Jahr erhoben.

Formular An- und Abmeldung Abfallbehälter

 

 

 

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