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Das Geldwäschegesetz legt bestimmten Unternehmen und Personen besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Informationen darüber stellen wir Ihnen hier bereit.
Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) des MW Niedersachsen (Stand November 2020)
für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen:
GwG: Basisinformation Geldwäschegesetz MW
Erstellungshinweise zur Risikoanalyse als Voraussetzung und Grundlage für Güterhändler:
Erstellungshinweise zur Risikoanalyse nach dem GwG
Erstellungshinweise zur Risikoanalyse als Voraussetzung und Grundlage für Immobilienmakler:
Erstellungshinweise zur Risikoanalyse nach dem GwG
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) des MW Niedersachsen (Stand November 2020)
für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen:
GwG: Auslegungs- und Anwendungshinweise MW
Risikobasierte organisatorische Maßnahmen ("Risikomanagement") des MW Niedersachsen (Stand Juni 2020)
für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen:
GwG: Risikobasierte organisatorische Maßnahmen MW
Kurzinformation zu Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz des MW Niedersachsen (Stand Juni 2020)
für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen:
GwG: Kurzinformationen zu Verdachtsmeldungen MW
Erste Nationale Risikoanalyse des Bundesministeriums für Finanzen
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/2019:
GwG: Erste Nationale Risikoanalyse 2018/2019 BF
Die Dokumentationsbögen zur
- Identifizierung von juristischen Personen und natürlichen Personen nach dem GwG sowie das
- Meldeformular über die Bestellung einer/eines Geldwäschebeauftragten
des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
finden Sie hier in unserer Dienstleistung.
Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2023
Bericht über die Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis Göttingen nach § 9 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für den Berichtszeitraum 2019 bis 2021.
Stand: Dezember 2021
Gleichstellungsplan des Landkreises Göttingen nach § 15 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) für den Zeitraum 01.11.2016 bis 31.12.2019
Stand: Dezember 2017