Haushalt

1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024

Der Kreistag hat am 28.06.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 29.06.2023 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 25.07.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 des Landkreises Göttingen uneingeschränkt genehmigt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 wurde im Amtsblatt am 27.07.2023 bekannt gemacht.

Die Auslegung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023/2024 erfolgt vom 28.07. bis 07.08.2023.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 tritt somit am 08.08.2023 in Kraft.

1. Nachtragshaushalt 2023/2024


­Haushaltsplan 2023/2024

Der Kreistag hat am 08.03.2023 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023/2024 wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 10.03.2023 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 01.06.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Haushaltssatzung 2023/2024 des Landkreises Göttingen uneingeschränkt genehmigt.

Die Haushaltssatzung 2023/2024 wurde im Amtsblatt am 02.06.2023 bekannt gemacht.

Die Auslegung des Haushaltsplanes 2023/2024 erfolgt vom 05.06. bis 13.06.2023.

Die Haushaltssatzung 2023/2024 tritt somit am 14.06.2023 in Kraft.

Haushaltsplan 2023/2024


Jahresabschluss

Der Jahresabschluss 2022 des Landkreises Göttingen wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit Schreiben vom 30.06.2023 vorgelegt. Im Prüfbericht vom 12.10.2023 hat das RPA die Entlastung empfohlen. Mit Datum vom 15.11.2023 hat die Verwaltung zum Prüfbericht Stellung genommen. Der Kreistag hat daraufhin am 06.12.2023 dem Landrat die Entlastung erteilt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 14.03.2024.

Jahresabschluss 2022

Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2022

Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht JA 2022

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