„Hot Chip Challenge“ Landkreis Göttingen verbietet Verkauf von extrem scharfen Chips

Der Landkreis Göttingen verbietet den Verkauf der extrem scharfen „Hot Chips“. Vorausgegangen ist ein entsprechender Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Im Landkreis und der Stadt Göttingen werden die scharfen Maistortilla-Chips über entsprechende Automaten und Supermärkte in den Verkehr gebracht. Die Automaten verfügen zwar über eine Altersbeschränkung, bei den in den Supermärkten in den Verkehr gebrachten „Hot Chips“ ist diese Altersbeschränkung aber überwiegend vernachlässigt worden.

Der Landkreis Göttingen darf zum Schutz der Gesundheit, die Herstellung, Verarbeitung oder den Verkauf von Produkten verbieten oder einschränken. Das Verbot der "Hot-Chip"-Produkte soll Regelverstöße verhindern und die Gesundheit der Verbraucher*innen schützen.

Die in sozialen Medien kursierenden „Hot Chip Challenges“ forderten vor allem Jugendliche heraus, die Maistortilla-Chips zu essen. Der Verzehr führte vereinzelt bereits zu ärztlichen Noteinsätzen. Speziell Kinder reagieren besonders empfindlich auf scharfe Chili-Produkte. Auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de wurden mittlerweile mehrfach entsprechende Meldungen eingestellt.

Der Landkreis Göttingen hat am Donnerstag, 16.11.2023 im Amtsblatt Nr. 55 die Allgemeinverfügung veröffentlicht, dass der Verkauf von diesen Produkten untersagt ist.

Hintergrund

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hatte durch eine  toxikologische Bewertung die „Hot Chips“  als gesundheitsschädlich eingestuft: Sie beinhalten einen hohen Anteil von Chili mit erhöhtem Capsaicinwert wie beispielsweise den Chilivarianten Carolina Reaper, Trinidad Moruga sowie Scorpion Chili. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät zur Vorsicht bei der Aufnahme von unüblich stark mit Capsaicin gewürzten Lebensmitteln sowie großen Mengen extrem scharfer Chilisaucen und Chiliextrakten.

Der Verzehr von den Chips, kann zu folgenden gesundheitlichen Beschwerden führen: Übelkeit, Erbrechen, Bluthochdruck, brennende Augen und gereizte Schleimhäute. Die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann zudem lebensbedrohlich sein.

Für Rückfragen steht der Fachbereich Veterinärwesen unter 0551 525-2493 zur Verfügung.

Pressemitteilung

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