Hinweise zum Datenschutz für Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) [zuvor BVG, OEG u. a. gem. Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung.
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Verantwortlicher der Datenerhebung
Der Landkreis Göttingen, vertreten durch die Landrätin Dr. Ulrike Witt, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen,
Telefon: 0551 525-0, Fax: 0551 525-62588, E-Mail: info@landkreisgoettingen.de, info@landkreisgoettingen.de-mail.de, als Träger der Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten.
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Kontaktdaten des / der Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen
Frau Bringmann37070 Göttingen
Telefon: 0551 525-3090
E-Mail: datenschutz@landkreisgoettingen.de
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Gesetzliche Grundlagen der Datenverarbeitungen
Gesetzliche Grundlagen für diese Datenverarbeitungen sind insbesondere die Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 67 ff. SGB X, SGB IX, SGB XII, AsylbLG sowie weitere spezialgesetzliche Regelungen.
Darüber hinaus ist gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO eine Datenerhebung auch zulässig, wenn die von der Datenerhebung betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
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Verarbeitungszweck
Der Landkreis Göttingen, als Leistungsträger der vorgenannten Leistungen, verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach den Vorgaben gesetzlicher Regelungen. Der Landkreis Göttingen ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere Leistungen zur Beratung, zur Sicherung des Lebensunterhalts und ggf. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
u. a. durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit. Personenbezogene Daten werden auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen, der Geltendmachung von gesetzlichen Anspruchsübergängen, der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, dem Forderungseinzug und zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten verarbeitet; ferner zur Erstellung von Statistiken und Kennzahlen sowie zur laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung. Neben bestehenden gesetzlichen Mitteilungspflichten, werden die Daten auch zum Zweck der Überprüfung des Landkreises Göttingen als Sozialhilfeträger auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung, sowie zur Durchführung des automatisierten Datenabgleichs verarbeitet.
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Kategorien personenbezogener Daten
Nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch den Landkreis Göttingen, als Leistungsträger der vorgenannten Aufgaben insbesondere verarbeitet:
a) Grunddaten inkl. Kontaktdaten
Hierzu gehören beispielsweise:
Kundennummer (Aktenzeichen), Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, sowie Einreisestatus, Krankenversicherungs-/Rentenversicherungs-/Sozialversicherungsnummer, Kundennummer der Bundesagentur für Arbeit, Bankverbindung.
b) Daten zur Leistungsgewährung
Hierzu gehören beispielsweise:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, Leistungshöhe, Leistungsart, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Kranken-/Renten-/Pflegeversicherung, Daten über Pflegebedürftigkeit, Daten zur Dauer und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz.
c) Daten zur Vermittlung/Integration in Arbeit (bei Leistungen nach dem AsylbLG)
Hierzu gehören beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (z. B. Mobilität), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten
(z. B. Maßnahmeträger, Gesundheitsamt), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z. B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken.
d) Gesundheitsdaten
Hierzu gehören beispielsweise:
Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch das Gesundheitsamt oder des medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenversicherung sowie Fachärzten.
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Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die o. g. Datenkategorien können zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden. Hierzu gehören beispielsweise:
andere Sozialleistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Wohngeldstelle), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr, Gerichte, andere kommunale Fachbereiche, Kfz-Zulassungsstelle, Einwohnermeldebehörden, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Gesundheitsamt, Frauenhäuser, Unterhaltspflichtige, Vermieter (wenn an diese direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diese direkt gezahlt wird), Grundbuchamt, Gutachterausschuss, Notare, Gutachter (zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens), Banken, Schulen (mit Einwilligung des Betroffenen).
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Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden solange gespeichert, solange es zur Bearbeitung der Leistungsgewährung nach den vorgenannten Sozialgesetzbüchern und Spezialgesetzen, bzw. für sachliche und rechtliche Erwägungsgründe erforderlich ist, bzw. solange gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichten.
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Datenquellen
Der Landkreis Göttingen als Leistungsträger darf unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen Personen oder öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen erheben. Dies können beispielsweise andere Sozialleistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung etc.), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, andere kommunale Fachbereiche, Gesundheitsamt, Melderegister, Grundbuchämter etc. sein. Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen können auch Daten aus öffentlichen Quellen, wie dem Internet oder dem Handelsregister erhoben werden.
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Ihre Rechte
a) Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Sozialdaten. Hierzu ist ein Antrag auf Auskunft zu stellen, in dem die Sozialdaten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher zu bezeichnen sind (Art.15 DSGVO i. V. m. § 83 Abs. 2 SGB X).
b) Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung
Sie haben das Recht auf Berichtigung Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten, sofern Ihre Daten unrichtig sind, bzw. ein Recht auf Vervollständigung, sofern die verarbeiteten Daten unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB X).
c) Recht auf Löschung
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern die Verarbeitung der Daten nicht mehr zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB X). An die Stelle einer Löschung der Daten tritt eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten, wenn der Landkreis Göttingen, als SGB XII- und AsylbLG-Leistungsträger Grund zu der Annahme hat, dass durch die Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X). Bei einer Einschränkung der Verarbeitung dürfen Ihre personenbezogenen Daten, abgesehen von der Speicherung, nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden.
e) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen (Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X). Dieses Recht besteht gegenüber einer öffentlichen Stelle (hier: dem Landkreis Göttingen als Träger der vorgenannten Leistungen) nicht, soweit an der Verarbeitung ein öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung von Sozialdaten verpflichtet.
f) Beschwerderecht
Sie haben gem. § 81 SGB X das Recht sich an die nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, bei der Verarbeitung von Sozialdaten nach dem Sozialgesetzbuch in Ihren Rechten verletzt zu sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover