Servicezeit
Die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung ist in zwei Stufen geregelt:
1. Terminvereinbarung
Verbindliche Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechperson. Das vollständige Dienstleistungsangebot steht zur Verfügung. Unnötiges Warten wird vermieden.
Termine können vereinbart werden im Zeitraum
Montag bis Freitag, jeweils 06:30 bis 19:30 Uhr
Termine können während der Servicezeit (s.u.) mit dem zuständigen Fachbereich vereinbart werden.
2. Servicezeit
Verlässliche Erreichbarkeit der Kreisverwaltung für Besuche und Telefonate. Allgemeine Auskünfte und (erste) Kontaktaufnahme.
Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Diese Zeiten können für eine Terminvereinbarung genutzt werden.
Besonderheit Terminverwaltung:
Aktuell können in den Bereichen Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsförderung (BAföG), Fahrerlaubnisse und KFZ-Zulassung online gebucht (www.landkreisgoettingen.de/termine) werden.
Telefonsprechstunden finden zu folgenden Zeiten statt:
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Ausbildungsförderung (BAföG): montags und donnerstags von 10:00 - 12:00 Uhr.
Beistandschaften: dienstags und freitags von 09:00 – 11:00 Uhr
Für eine Kontaktaufnahme außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie bitte unsere Möglichkeit zur Terminvereinbarung.
Hinweis: In einzelnen Bereichen der Kreisverwaltung kann es zurzeit zu Abweichungen zur allgemeinen Servicezeit kommen. Dies wird als Pressemitteilungen veröffentlicht.
Wer für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie unter der Dienstleistungs-Übersicht im