Treibhausgasneutrale Verwaltung

Ein zentraler Baustein des Klimaschutz-Vorreiterkonzepts ist die Erarbeitung einer Handlungsstrategie für eine treibhausgasneutrale Verwaltung bis zum Jahr 2035. Der Landkreis kommt damit seiner Anforderung aus dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) vom 28. Juni 2022 nach. In der Novelle des Gesetzes, die ab dem 1. Januar 2024 ihre Gültigkeit erlangt, wird die Rolle der öffentlichen Hand im Klimaschutz betont. Nach § 18 haben die Landkreise demnach bis zum 31. Dezember 2025 Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung zu erstellen, zu beschließen und bei Bedarf fortzuschreiben. Im Unterschied zum NKlimaG, dass die Treibhausgasneutralität der Kreisverwaltungen ab 2040 vorsieht, ist die Anforderung an ein Vorreiterkonzept, die Treibhausgasneutralität der Kommunalverwaltung bereits 2035 zu erreichen.

Das Ziel der treibhausgasneutralen Verwaltung bis 2035 ist ambitioniert und erfordert ein entschlossenes Vorgehen in der Kreisverwaltung. Diese startet ihren Weg zur Treibhausgasneutralität jedoch nicht bei null. In verschiedenen Handlungsbereichen findet bereits eine kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von THG-Emissionen statt. Hervorzuheben sind die Maßnahmen zum kommunalen Energiemanagement, den Energiesparmodellen in Schulen, der Ausbau der PV-Anlagen in den kreiseigenen Liegenschaften, der Austausch der Beleuchtung sowie die Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Aus Impulsen der Workshops unter breiter Akteursbeteiligung, den Ergebnissen der qualitativen und quantitativen Analyse, gesetzlichen Anforderungen sowie guten Beispielen anderer Kommunen wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet und im Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Einige Maßnahmen bewirken eine direkte Minderung der kommunalen THG-Emissionen, andere dienen der Vorbildwirkung oder haben einen organisatorischen oder informierenden Charakter und so einen indirekten, nicht quantifizierbaren Einfluss auf die Entwicklung der THG-Emissionen in der Verwaltung.

Die detaillierten Maßnahmensteckbriefe sind im Maßnahmenkatalog des Vorreiterkonzeptes zu finden.

Anhang III Treibhausgasneutrale Verwaltung